Gewerbe erlaubnispflichtig: Auskunft
Überblick
Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch gibt es zahlreiche Ausnahmen.
Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen (Fachkundeprüfungen, Unterrichtungen, Konzessionen, Genehmigungen oder besondere Erlaubnisse) erforderlich.
Insbesondere sind folgende gewerbliche Tätigkeiten erlaubnispflichtig:
- Taxiunternehmen
- Buchführungshelfer
- Finanzanlagenvermittler
- Güterkraftverkehrsunternehmen
- Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
- Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoff
- in Teilbereichen das Handwerk
- Herstellung von Waffen und Arzneimitteln
- Inkassobüros
- Krankentransporte
- Immobilien- und Darlehensmakler
- Pflegedienste
- Privatkrankenanstalten
- Spielhallen
- Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe
- Versicherungsvermittler
Sie müssen bei diesen Gewerben Ihre persönliche Zuverlässigkeit, teilweise Ihre fachliche Eignung und/oder gegebenenfalls Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit und/oder bestimmte räumliche Verhältnisse nachweisen können.
Gebühren
Rechtsgrundlage
Kontakt
Gewerbe erlaubnispflichtig: Auskunft
Ordnungsamt
Stadt Offenbach am Main - Stadthaus
Berliner Straße 60
63065 Offenbach
Hinweise zur Barrierefreiheit
Tür öffnet auf Knopfdruck, Aufzüge vorhanden
Hinweise zur Erreichbarkeit
S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz)
Buslinien 101, 103, 104, 105, 106, 108, 120 (Haltestelle Marktplatz)Weitere Hinweise
Tiefgarage Berliner Straße,
Tiefgarage Französisches Gässchen