Personen- und Dienstleistungsverzeichnis
Hauswirtschaftshilfe
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Überblick
Beschreibung
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt kann das Sozialamt auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe übernehmen (§§ 63 ff SGB XII).
Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.Kontaktdaten
Kontaktdaten Telefon +49 (0) 69 80 65 35 84 -
Details
Zuständige Stelle
An das Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer Kreisfreien Stadt. Bitte wenden Sie sich auch bei weiteren Fragen dorthin.
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Kontakt
Organisationseinheiten