Hauswirtschaftshilfe
Überblick
Bei häuslicher Pflege haben pflegebedürftige Menschen Anspruch auf Sachleistungen wie körperbezogene Pflege, pflegerische Betreuungsmaßnahmen oder Hilfe bei der Haushaltsführung. Diese häusliche Pflegehilfe wird in der Regel durch ambulante Pflege- oder Betreuungsdienste erbracht.
Häusliche Pflegehilfe ist auch möglich, wenn die oder der Pflegebedürftige in einer Pflegewohngemeinschaft oder im Haushalt der Pflegeperson lebt, nicht jedoch z.B. im Pflegeheim.
Der Anspruch auf häusliche Pflegehilfe umfasst monatlich
- bei Pflegegrad 2 Leistungen bis zum Gesamtwert von 689 Euro,
- bei Pflegegrad 3 Leistungen bis zum Gesamtwert von 1.298 Euro,
- bei Pflegegrad 4 Leistungen bis zum Gesamtwert von 1.612 Euro und
- bei Pflegegrad 5 Leistungen bis zum Gesamtwert von 1.995 Euro.
Werden diese ambulanten Pflegesachleistungen nur teilweise in Anspruch genommen, können sie mit dem Pflegegeld kombiniert werden. Im Rahmen dieser Kombinationsleistung wird das Pflegegeld je nach Höhe der bezogenen häuslichen Pflegesachleistungen anteilig ausgezahlt.
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Rechtsgrundlage
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Hauswirtschaftshilfe
Sozialamt
Stadt Offenbach am Main - Stadthaus
Berliner Straße 60
63065 Offenbach
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