Inhalt anspringen

Stadt Offenbach

Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)

Überblick

Hilfe zum Lebensunterhalt als Sozialhilfeleistung erhalten Sie in der Regel, wenn Sie hilfebedürftig und nicht beziehungsweise nicht mehr erwerbsfähig sind sowie:

  • Weder die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV),
  • noch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten.

Kinder unter 15 Jahren erhalten Sozialhilfe, wenn Sie:

  • Zusammen mit Personen leben, die Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten (in der Regel mit den Eltern) und
  • ihren Lebensunterhalt trotz Unterhaltsansprüchen nicht sicherstellen können.

Die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt umfassen:

  • den pauschalisierten Regelsatz zur Sicherung des Lebensunterhalts, zum Beispiel für Ernährung, Kleidung und Körperpflege. Wenn Eltern oder ein Elternteil mit ihrem Kind oder ihren Kindern in einer Wohnung zusammenleben, wird für jedes Familienmitglied ein eigener Regelsatz festgesetzt. Dieser beträgt im Jahr 2022 für:
    • Erwachsene Alleinstehende/Alleinerziehende: EUR 449,00,
    • Ehepartner, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft: EUR 404,00,
    • Erwachsene in Einrichtungen: EUR 360,00
    • Jugendliche im Alter von 14 bis unter 18 Jahren: EUR 376,00.
    • Kinder im Alter von 6 bis unter 14 Jahren: EUR 311,00 und
    • Kinder unter 6 Jahren: EUR 285,00.
  • Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche, zum Beispiel für:
    • Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten,
    • persönlichen Schulbedarf,
    • Schülerfahrkarten,
    • ergänzende Lernförderung,
    • Mittagessen in Schulen oder
    • Vereinsbeträge, Musikunterricht und ähnliches.
  • Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe Ihrer tatsächlichen Miet- und Heizkosten.
  • In Ausnahmefällen Übernahme von Schulden zur:
    • Vermeidung von Wohnungslosigkeit,
    • Sicherung Ihrer Unterkunft oder
    • zur Behebung einer vergleichbaren Notlage, z. B. Schulden beim Energieversorger.
  • Bedarfe für Beiträge Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung und unter bestimmten Voraussetzungen für Ihre Altersvorsorge.

Zusätzlich zu Ihrem Regelsatz können Sie Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt erhalten. Diese Mehrbedarfe können Sie beantragen, wenn Sie:

  • Ihr Renteneintrittsalter erreicht haben und die Voraussetzungen für einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "G" (Gehbehinderung) erfüllen,
  • Ihr Renteneintrittsalter zwar noch nicht erreicht haben, aber die Voraussetzungen für einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "G" erfüllen und nach dem Rentenrecht nicht erwerbsfähig sind,
  • werdende Mutter ab der 13. Schwangerschaftswoche sind,
  • alleinerziehend sind,
  • das 15. Lebensjahr vollendet haben, behindert sind und Hilfen für eine angemessene Schul- oder Ausbildung im Rahmen der Eingliederungshilfe erhalten oder
  • wegen einer schweren Erkrankung auf eine spezielle Ernährungsweise angewiesen sind, die zu höheren Kosten als eine "normale" Ernährung führt.

Darüber hinaus gibt es einmaligen Leistungen für zum Beispiel die Erstausstattung im Haushalt, bei Bekleidung und bei Schwangerschaft.

Wenn Sie nicht allein leben, bezieht das Sozialamt das gesamte Familieneinkommen mit ein, um Ihren Hilfebedarf zu ermitteln. Dazu werden die Einkünfte aller in einer Wohnung zusammenlebenden Familienmitglieder berücksichtigt, also zum Beispiel:

  • Erwerbseinkommen,
  • Unterhaltsleistungen und
  • Renteneinkünfte.

Das für Minderjährige gezahlte Kindergeld sowie eventuelle Unterhaltszahlungen für ein Kind sind diesem Kind zuzurechnen, um dessen Bedarfe zu decken.

Bestimmte Vermögenswerte gelten als nicht zu berücksichtigendes Schonvermögen, zum Beispiel:

  • Kleinere Barbeträge (Geldvermögen je Erwachsenem: EUR 5.000) oder
  • ein angemessenes Hausgrundstück.

Diese werden bei der Berechnung der Leistungen nicht einberechnet.

Bis auf wenige Ausnahmefälle, erhalten Sie keine Leistungen für vergangene Zeiträumen.

Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)

Sozialamt

Stadt Offenbach am Main - Stadthaus
Berliner Straße 60
63065 Offenbach

Hinweise zur Barrierefreiheit

Tür öffnet auf Knopfdruck, Aufzüge vorhanden

Hinweise zur Erreichbarkeit

S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz) Buslinien 101, 103, 104, 105, 106, 108, 120 (Haltestelle Marktplatz)

Weitere Hinweise

Tiefgarage Berliner Straße, Tiefgarage Französisches Gässchen

Erläuterungen und Hinweise