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Stadt Offenbach

Infektionsschutz Meldung

* Das Infektionsschutzgesetz schreibt die Meldung von bestimmten Erregern sowie Impfschäden durch Ärzte und Laboratorien vor.
* Die Meldung muss an das Gesundheitsamt erfolgen, in dessen Bezirk sich die betroffene Person derzeitig aufhält oder zuletzt aufhielt.
* Hierzu bitte die Meldebögen der Gesundheitsämter oder des Robert-Koch-Instituts ausfüllen.
* Wird die betroffene Person in einer Einrichtung betreut oder untergebracht ist, haben die Meldungen an das Gesundheitsamt zu erfolgen, in dessen Bezirk sich die Einrichtung befindet.
* Abweichend von Satz 1 haben Meldungen nach Absatz 2 an das Gesundheitsamt zu erfolgen, in dessen Bezirk die Einsender ihren Sitz haben, wenn den Einsendern keine Angaben zum Aufenthalt der betroffenen Person vorliegen.

Überblick

Arztmeldungen -> Formular im Download
Labormeldungen -> über Demis-Meldeportal
Gemeinschaftseinrichtungen -> Online Formular

Online-Services

Zur Meldung von übermittlungspflichtigen Krankheiten für Gemeinschaftseinrichtungen gemäß Paragraf 34 Absatz 6 Infektionsschutzgesetz können Sie unser Online-Meldeformular nutzen.

Infektionsschutz Meldung

Stadtgesundheitsamt

Haus der Wirtschaft
Platz der Deutschen Einheit 4
63065 Offenbach

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang

Rollstuhlgerechter Zugang: Ja
Aufzug vorhanden: Ja
Behindertenparkplätze sind auf der Berliner Straße neben der Zufahrt zur Tiefgarage Rathaus/Haus der Wirtschaft vorhanden

Hinweise zur Erreichbarkeit

S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Marktplatz) Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)

Weitere Hinweise

Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116; Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111

Erläuterungen und Hinweise