Infektionsschutz Meldung
* Das Infektionsschutzgesetz schreibt die Meldung von bestimmten Erregern sowie Impfschäden durch Ärzte und Laboratorien vor.
* Die Meldung muss an das Gesundheitsamt erfolgen, in dessen Bezirk sich die betroffene Person derzeitig aufhält oder zuletzt aufhielt.
* Hierzu bitte die Meldebögen der Gesundheitsämter oder des Robert-Koch-Instituts ausfüllen.
* Wird die betroffene Person in einer Einrichtung betreut oder untergebracht ist, haben die Meldungen an das Gesundheitsamt zu erfolgen, in dessen Bezirk sich die Einrichtung befindet.
* Abweichend von Satz 1 haben Meldungen nach Absatz 2 an das Gesundheitsamt zu erfolgen, in dessen Bezirk die Einsender ihren Sitz haben, wenn den Einsendern keine Angaben zum Aufenthalt der betroffenen Person vorliegen.
Online-Services
Online-Services
Zur Meldung von übermittlungspflichtigen Krankheiten für Gemeinschaftseinrichtungen gemäß Paragraf 34 Absatz 6 Infektionsschutzgesetz können Sie unser Online-Meldeformular nutzen.
Rechtsgrundlage
Fristen
Kontakt
Infektionsschutz Meldung
Stadtgesundheitsamt
Haus der Wirtschaft
Platz der Deutschen Einheit 4
63065 Offenbach
Hinweise zur Barrierefreiheit
Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechter Zugang: Ja
Aufzug vorhanden: Ja
Behindertenparkplätze sind auf der Berliner Straße neben der Zufahrt zur Tiefgarage Rathaus/Haus der Wirtschaft vorhanden
Hinweise zur Erreichbarkeit
Weitere Hinweise
Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116;
Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111