Personen- und Dienstleistungsverzeichnis
Kfz-Kennzeichen: Abstempelung
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Überblick
Beschreibung
Wenn die Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeugs beschädigt oder unleserlich geworden sind oder wenn sich eine Plakette (Stempelplakette oder Plakette für Haupt- oder Abgasuntersuchung) vom Kennzeichen gelöst hat, ist die Anbringung von neuen Plaketten auf den bisherigen oder auf neu hergestellten Kennzeichenschildern erforderlich.
HINWEIS: Bei Diebstahl oder Verlust der Kennzeichenschilder ist eine Umkennzeichnung notwendig. Melden Sie den Diebstahl in jedem Fall der Polizei!
Kontaktdaten
Kontaktdaten E-Mail-Adresse buergerbuerooffenbachde -
Details
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Abstemplung können Sie als Halter im Regelfall formlos bei der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde stellen. Sie können in der Regel auch einen Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen. Dies ist grundsätzlich bei beschädigten Kennzeichen oder Plaketten möglich. Beim Verlust einer Plakette ist eine Versicherung an Eides statt abzugeben. Diese kann nur von der Person abgegeben werden, die die Plakette verloren hat. Die Versicherung an Eides statt kann bei uns oder einem Notar abgegeben werden. Wurde die Versicherung an Eides statt bei einem Notar abgegeben kann auch hier ein Vertreter den Antrag auf Abstempelung stellen.
HINWEIS: Um Zeit zu sparen empfiehlt es sich, bei der Zulassungsbehörde vorzufahren, das beschädigte oder unvollständige Kennzeichenschild abzumontieren und vorzulegen.
Zuständige Stelle
Kfz-Zulassungsbehörde
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters, dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Auf eine Nebenwohnung kann kein Fahrzeug mehr zugelassen werden. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
- Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise Fahrzeugschein
- Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU)
- bisherige Kennzeichenschilder
HINWEIS: Die eventuell benötigten neuen Kennzeichenschilder können Sie nach der Antragstellung herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Gebühren
Je nach Aufwand variieren die Gebühren: 2,60 Euro - 5,60 Euro
- für die Abstemplung: 2,60 Euro
- für die HU/AU-Plaketten: je 0,50 Euro
- für die Plaketten der Zulassungsbehörde: je 1,00 Euro
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