Kfz-Zulassung: Gebrauchtfahrzeug aus einem EU-Land
Überblick
Die Zulassung eines Fahrzeugs, das in der EU oder im EWR bereits zugelassen war, ist auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde. Wenn Sie ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug im Ausland kaufen oder mit einem im Ausland auf Sie zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland umziehen, müssen Sie für dieses Fahrzeug die Zulassung beantragen.
Die Zulassung eines Fahrzeugs, das vorher im Ausland zugelassen war, ist im Vergleich zur Neuzulassung beziehungsweise Umschreibung aufwendiger, da mehr Unterlagen benötigt werden.
Dokumente
Gebühren
Rechtsgrundlage
Links und Downloads
Kontakt
Kfz-Zulassung: Gebrauchtfahrzeug aus einem EU-Land
Bürgerbüro
Stadt Offenbach am Main - Kaiserpalais
Kaiserstraße 39
63065 Offenbach
Hinweise zur Erreichbarkeit
Weitere Hinweise
Parkhaus KOMM, Parkhaus IHK Offenbach, Parkgarage Rathaus, Öffentliche Parkplätze am Mainufer