Personen- und Dienstleistungsverzeichnis
Kfz: Betriebserlaubnis - Ersatz
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Überblick
Beschreibung
Wenn Sie ein Betriebserlaubnisdokument (Betriebserlaubnisbescheinigung, Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II) für Ihr Fahrzeug verloren haben oder diese Dokumente gestohlen wurden, benötigen Sie dafür einen Ersatz.
Was Sie unternehmen müssen um eine Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II zu erhalten, finden Sie unter diesem Link. Sollten Sie eine Zulassungsbescheinigung Teil I benötigen, lesen Sie bitte hier nach.
Kontaktdaten
Kontaktdaten E-Mail-Adresse buergerbuerooffenbachde -
Details
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung) des Fahrzeughalters
- Bescheinigung der Polizeidienststelle über die Anzeige des Diebstahls der Dokumente
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes, dass das Fahrzeug nicht gesucht wird
Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
Gebühren
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Sie beträgt mindestens 10,20 Euro (Gebühren-Nr. 225 der Anlage (zu § 1) der GebOSt).
Rechtsgrundlagen
- § 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG): Verlust von Dokumenten und Kennzeichen
- § 12 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV): Zulassungsbescheinigung Teil II
- § 19 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO): Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Hinweise
Falls Sie das verloren geglaubte Betriebserlaubnisdokument wieder finden, sind Sie verpflichtet, das alte wiedergefundene Dokument unverzüglich bei der Zulassungsbehörde abzugeben.
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Downloads / Links
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Kontakt
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