Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ändern
Überblick
Die Halterdaten sind auch in der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen. Daher müssen Sie dort z.B. Namensänderungen eintragen lassen. Des Weiteren sind Sie verpflichtet, technische Änderungen am Fahrzeug anzugeben, durch die sich die EG-Fahrzeugklasse, der Hubraum, die Nennleistung, die Kraftstoffart oder die Energiequelle ändern.
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Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ändern
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Stadt Offenbach am Main - Kaiserpalais
Kaiserstraße 39
63065 Offenbach
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