Personen- und Dienstleistungsverzeichnis
Kindertageseinrichtungen
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Überblick
Beschreibung
Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern. Jedes Kind hat mit Vollendung des dritten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Kindergarten.
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Details
Zuständige Stelle
Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie die Konzeptionen können Sie sich bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder im örtlichen Jugendamt informieren.
Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen . Die Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Einrichtung und/oder bei der Verwaltung der Stadt bzw. Gemeinde, in der sich die Kindertageseinrichtung befindet.
Voraussetzungen
Die Aufnahme von Kindern in Offenbacher Tageseinrichtungen ist grundsätzlich nur für Kinder, deren Eltern ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Offenbach haben, möglich.Gebühren
Bezüglich der Beitragshöhe ist es gleichgültig, bei welchem Träger Ihr Kind versorgt wird. Die Förderung von Kindertagesstätten durch die Stadt Offenbach erfolgt nur für die Einrichtungen, die die einheitliche Beitragsordnung anerkennen. Ebenfalls einheitlich ist die Höhe des Essens- bzw. Getränkegeldes (ohne Mittagessen). Damit wird der einheitliche Beitrag sichergestellt.
Vertragliche Verpflichtungen, die über die Beitragsordnung hinausgehen, sind nicht zulässig.Sofern das Familieneinkommen zur Entrichtung des Beitrags nicht ausreicht, können Anträge auf Beitragsermäßigung oder -erlass gestellt werden. Die Bearbeitung erfolgt durch den EKO im Auftrag des Jugendamtes.
Die Beitragstabelle finden Sie hier.
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Kontakt
Organisationseinheiten