Lebensmittel: Belehrung und Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz
Bescheinigung nach § 43 IfSG Lebensmittelbelehrung.
Überblick
Wenn Sie im Bereich der Lebensmittelzubereitung, des Lebensmittelverkaufs oder in der Gastronomie tätig werden wollen, benötigen Sie eine Bescheinigung über eine Lebensmittelbelehrung durch das Gesundheitsamt. Die Erstbelehrung erfolgt nur durch das Gesundheitsamt.
Inhalt der Bescheinigung ist, dass Sie als Beschäftigte/-r über die gesetzlichen Pflichten belehrt wurden, insbesondere darüber, bei Vorliegen welcher ansteckenden Erkrankung es Ihnen untersagt ist, im Lebensmittelbereich tätig zu sein.
Beim Herstellen, Behandeln oder in Verkehr bringen von leicht verderblichen Lebensmitteln ist nach § 4 der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) auch noch eine Lebensmittelhygieneschulung erforderlich. Diese wird vom Stadtgesundheitsamt nicht angeboten. Bei Fragen wenden Sie sich an das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Stadt Offenbach.
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Lebensmittel: Belehrung und Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz
Stadtgesundheitsamt
Haus der Wirtschaft
Platz der Deutschen Einheit 4
63065 Offenbach
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Rollstuhlgerechter Zugang: Ja
Aufzug vorhanden: Ja
Behindertenparkplätze sind auf der Berliner Straße neben der Zufahrt zur Tiefgarage Rathaus/Haus der Wirtschaft vorhanden
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Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116;
Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111