Meldung von Wachpersonen
Überblick
Falls Sie als Bewachungsunternehmer Personen beschäftigen wollen, die mit Bewachungsaufgaben betraut werden sollen, haben Sie diese der zuständigen Behörde vorher zu melden und dabei die unten genannten Unterlagen beizufügen. Das Gleiche gilt für die gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen, soweit sie mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben direkt befasst werden sollen, sowie die mit der Leitung des Gewerbebetriebs beauftragten Personen. Nach Eingang der Meldung überprüft die Behörde die Zuverlässigkeit dieser Person.
Des Weiteren sind für jedes Kalenderjahr die ausgeschiedenen Personen, die den vorgenannten Betroffenen zuzurechnen sind, bis zum 31.03. des Folgejahres zu melden.
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Meldung von Wachpersonen
Ordnungsamt
Stadt Offenbach am Main - Stadthaus
Berliner Straße 60
63065 Offenbach
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Tür öffnet auf Knopfdruck, Aufzüge vorhanden
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S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz)
Buslinien 101, 103, 104, 105, 106, 108, 120 (Haltestelle Marktplatz)Weitere Hinweise
Tiefgarage Berliner Straße,
Tiefgarage Französisches Gässchen