Schornsteinfeger
Überblick
Der Gesetzgeber hat das bisherige Kehrmonopol in weiten Teilen aufgehoben. Seit dem 01.01.2013 kommt der Schornsteinfeger oder die Schornsteinfegerin nicht mehr unaufgefordert.
Für folgende nicht hoheitliche Aufgaben können Sie jetzt einen Schornsteinfegerbetrieb frei wählen:
- Kehren und Überprüfen Ihrer Feuerungsanlage
- Messen der Abgaswerte
Hinweis:
Folgende hoheitliche Aufgaben werden weiterhin durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger oder die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin durchgeführt:
- Abnahme Ihrer Feuerungsanlagen
- Feuerstättenschau: Innerhalb von 7 Jahren meldet sich der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger oder die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin 2 Mal wie gewohnt von sich aus bei Ihnen.
- Führung des Kehrbuches
Dokumente
Gebühren
Rechtsgrundlage
Fristen
Kontakt
Schornsteinfeger
Ordnungsamt
Stadt Offenbach am Main - Stadthaus
Berliner Straße 60
63065 Offenbach
Hinweise zur Barrierefreiheit
Tür öffnet auf Knopfdruck, Aufzüge vorhanden
Hinweise zur Erreichbarkeit
Weitere Hinweise
Tiefgarage Berliner Straße, Tiefgarage Französisches Gässchen, Parkhaus Innenstadt Ziegelstraße