Schülerbeförderung
Überblick
Liebe Kundinnen und Kunden,
die Sachbearbeitung der Schülerbeförderung ist für Sie telefonisch und per E-Mail erreichbar.
Unsere Erreichbarkeit:
E-Mail: fahrtkostenoffenbachde
Telefon: 069 8065-2827 oder 8065-2915
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8 bis 12.30 Uhr
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
Wie beantrage ich die Übernahme der Schülerbeförderungskosten?
Die Schülerbeförderungskosten werden durch Stellung eines „Grundsatzantrages auf Übernahme von Schülerbeförderungskosten nach §161 HSchG“ bei der Benutzung öffentlicher oder privater Verkehrsmittel durch den Erziehungsberechtigten bzw. den/die volljährige/n Schüler/in beantragt.
Folgende Schritte sind zu unternehmen:
- Wenn Sie bisher noch keine Fahrtkosten erstattet bekommen haben, müssen Sie als erstes einen Grundantrag stellen (finden Sie unter Links und Downloads)
- Grundantrag ausfüllen, von der Schule bestätigen lassen und an das Stadtschulamt (vorzugsweise per E-Mail fahrtkostenoffenbachde) senden
- Nach erfolgter Bearbeitung durch das Stadtschulamt erhalten Sie einen einspruchsfähigen Bescheid
- Wenn Sie einen positiven Bescheid erhalten haben, finden Sie beigefügt einen Erstattungsantrag. Diesen füllen Sie aus und lassen ihn erneut von der Schule bestätigen (alternativ können Sie ein aktuelles Schulzeugnis beifügen, indem die Noten geschwärzt sind). Dem Antrag fügen Sie dann die erforderlichen Nachweise über den Erwerb des Schülertickets bei und senden diesen vorzugsweise per E-Mail an das Stadtschulamt.
- Nach Ablauf des 1. Schulhalbjahres erhalten Sie dann die Erstattung
ALLGEMEINES
Fahrkarten müssen Sie selbst kaufen; die Fahrtkosten werden nach Abgabe eines Erstattungsantrages zurückerstattet.
Der Grundsatzantrag muss nur einmal gestellt werden, vorausgesetzt der/die Schüler/in zieht um oder wechselt die Schule.
Die Erstattung der Beförderungskosten erfolgt nicht automatisch - es muss ein Erstattungsantrag nach dem 1. Schulhalbjahr oder am Ende des Schuljahres gestellt werden. Es ist jedes Mal das Schreiben des Verkehrsanbieters in Kopie, aus der die Anschrift, der Beginn des Abonnements, sowie der Name des/der Nutzer/in und die Zahlungsart hervorgeht, beizufügen.
WICHTIG
Grundvoraussetzung für eine Übernahme der Schülerbeförderungskosten der Stadt Offenbach ist, dass der Schüler/die Schülerin einwohnermelderechtlich in Offenbach am Main mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.
Was wird geprüft:
Es soll die nächstgelegene aufnahmefähige Schule besucht werden. Ein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung besteht, wenn der Schulweg (Klasse 5-9/10) in der einfachen Entfernung zu Fuß mehr als 3 Kilometer für Schüler/innen der Mittelstufe beträgt.
Für Grundschüler/innen (Klasse 1 bis 4 und Vorklasse) muss die einfache Entfernung zu Fuß mehr als 2 Kilometer betragen. Durch die Bildung von Schulbezirken werden für Grundschüler/innen jedoch sehr selten Fahrtkosten erstattet.
Als Oberstufenschüler/in haben Sie leider keinen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung.
Geprüft wird nach dem hessischen Schulgesetz § 161.
Was wird erstattet?
Nur die Beförderungskosten die zum Schulbesuch entstehen, vorrangig mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Rechtsgrundlage
Fristen
Links und Downloads
Kontakt
Schülerbeförderung
Stadtschulamt
Stadt Offenbach am Main - Kaiserpalais
Kaiserstraße 39
63065 Offenbach
Hinweise zur Erreichbarkeit
Weitere Hinweise
Parkhaus KOMM, Parkhaus IHK Offenbach, Parkgarage Rathaus, Öffentliche Parkplätze am Mainufer