Personen- und Dienstleistungsverzeichnis
Sterbefall - anzeigen
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Überblick
Beschreibung
Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.
Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)
Kontaktdaten
Kontaktdaten E-Mail-Adresse standesamtoffenbachde Internet http://offenbach.de/standesamt Raum Bernardbau -
Details
Unterlagen
In jedem Fall:
- Leichenschauschein (auch Totenschein genannt), er ist die ärztliche Bescheinigung über den Eintritt des Todes
- Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen sowie der anzeigenden Person.
Zusätzlich, wenn Verstorbene bei Eintritt des Todes verheiratet, verwitwet oder geschieden waren oder eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft begründet hatten:- aktuelle Eheurkunde, als Nachweis über die Eheschließung und mögliche Änderungen
- bei Eheschließung im Ausland möglichst eine mehrsprachige Eheurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde, rechtskräftiges Urteil des Familiengerichts über die Aufhebung oder das Nichtbestehen einer Lebenspartnerschaft
- Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten/Lebenspartners
- ausländische Scheidungsurteile bedürfen teilweise der Anerkennung im deutschen Rechtsbereich
Zusätzlich, wenn Verstorbene ledig waren:aktuelle Geburtsurkunde oder
aktuelle Abschrift aus dem Geburtsregister
bei Geburt im Ausland möglichst eine mehrsprachige Geburtsurkunde
Um nach Beurkundung des Sterbefalles die gesetzlich vorgeschriebenen Mitteilungen an andere Behörden (Finanzamt, Ortsgericht, Nachlassgericht) machen zu können, benötigen wir neben den Angaben aus der Sterbefallanzeige noch zusätzliche Angaben zum Beispiel über Angehörige der verstorbenen Person.
Gebühren
- Verwaltungsgebühr: Gebührenfrei.
Die Beurkundung des Sterbefalles ist gebührenfrei. Ebenso erhalten Sie gebührenfreie Sterbeurkunden zur Vorlage bei der Krankenkasse, für Rentenangelegenheiten und eine Bescheinigung für die Bestattung. Die Ausstellung weiterer Sterbeurkunden für private Zwecke ist gebührenpflichtig.
Rechtsgrundlagen
§§ 28 ff. Personenstandsgesetz (PStG)
Weitere Informationen erhalten sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Sterbeurkunde" im Hessen-Finder.
Bearbeitungszeit
Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.
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Downloads / Links
Links und Downloads
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Liste der zuständigen Mitarbeiter Name Telefon E‑Mail Frau Reisert 8065- 2171 standesamtoffenbachde Organisationseinheiten