Sterbefall im Ausland Beurkundung
Überblick
Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.
Der nachträgliche Eintrag in das Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Sterbeurkunde entfallen somit zukünftig.
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Gebühren
Rechtsgrundlage
Kontakt
Sterbefall im Ausland Beurkundung
Standesamt
Stadt Offenbach am Main - Bernardbau
Herrnstraße 61
63065 Offenbach
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Hinweise zur Erreichbarkeit
Weitere Hinweise
Tiefgarage Sheraton Hotel, Parkhaus Französisches Gässchen, Öffentliche Parkplätze am Mainufer