Tätigkeit mit Krankheitserregern - Erlaubnis
Überblick
Sie benötigen eine Erlaubnis nach dem Infektionsschutzgesetz, wenn Sie als verantwortliche Person
- Krankheitserreger nach Deutschland einführen,
- aus Deutschland ausführen,
- aufbewahren,
- abgeben oder
- mit ihnen arbeiten wollen.
Als Krankheitserreger gelten
- Viren,
- Bakterien,
- Pilze,
- Parasiten und
- sonstige Agens, die bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen können.
Als Tätigkeiten mit Krankheitserregern gelten insbesondere:
- Versuche mit vermehrungsfähigen Krankheitserregern,
- mikrobiologische und serologische Untersuchungen zur Feststellung meldepflichtiger Krankheitserreger mithilfe von Verfahrensschritten zur gezielten Anreicherung oder Vermehrung von Krankheitserregern;
Bestimmte Tätigkeiten oder Personen, die mikrobiologische Untersuchungen zur Diagnostik für die unmittelbare Behandlung der eigenen Patientinnen und Patienten durchführen sind von der Erlaubnispflicht befreit. Dazu zählen:
- Ärztinnen und Ärzte,
- Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie
- Tierärztinnen und Tierärzte;
-
Personen, die
- Arbeiten zur mikrobiologischen Qualitätssicherung durchführen und
- die erforderliche Sachkunde besitzen und
- die zuständige Behörde auf Antrag von der Erlaubnispflicht freistellt;
-
Mitarbeitende, die
- unter der Aufsicht einer Person arbeiten, die über eine Erlaubnis verfügt oder von der Erlaubnispflicht ausgenommen ist;
- bestimmte Verfahren, zum Beispiel Sterilitätsprüfungen;
Gehören Sie einer der oben genannten Gruppen an, erkundigen Sie sich vor Tätigkeitsbeginn bei der für Sie zuständige Behörde. Sie müssen Ihre Tätigkeit dort melden.
Dokumente
Rechtsgrundlage
Fristen
Kontakt
Tätigkeit mit Krankheitserregern - Erlaubnis
Stadtgesundheitsamt
Haus der Wirtschaft
Platz der Deutschen Einheit 4
63065 Offenbach
Hinweise zur Barrierefreiheit
Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechter Zugang: Ja
Aufzug vorhanden: Ja
Behindertenparkplätze sind auf der Berliner Straße neben der Zufahrt zur Tiefgarage Rathaus/Haus der Wirtschaft vorhanden
Hinweise zur Erreichbarkeit
Weitere Hinweise
Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116;
Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111
- 069 80653226
- 069 80652129
- Hygiene und Infektionsschutz
- http://www.offenbach.de/stadtgesundheitsamt (Öffnet in einem neuen Tab)
- Stadthaus, 4. OG, Raum 405
- Weitere Informationen