Waffenbesitzkarte
Überblick
Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss gesondert eingetragen sein. Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der "Waffenschein" in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.
Waffenschein (Öffnet in einem neuen Tab)
Die Aufgabe der Waffenbehörde nimmt in Offenbach das Ordnungsamt wahr.
Sollten Sie eine neue Waffe erwerben, eine Waffe veräußern oder den Verlust einer auf Sie eingetragenen Waffe bemerken, so sind Sie verpflichtet dies der Waffenbehörde unverzüglich anzuzeigen. Diese Anzeigepflicht besteht auch für das Unbrauchbarmachen oder Zerstören von Schusswaffen. Entsprechende Formulare hierfür finden Sie im Bereich „Links und Downloads“ dieser Internetseite.
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Links und Downloads
Kontakt
Waffenbesitzkarte
Ordnungsamt
Stadt Offenbach am Main - Stadthaus
Berliner Straße 60
63065 Offenbach
Hinweise zur Barrierefreiheit
Tür öffnet auf Knopfdruck, Aufzüge vorhanden
Hinweise zur Erreichbarkeit
Weitere Hinweise
Tiefgarage Berliner Straße, Tiefgarage Französisches Gässchen, Parkhaus Innenstadt Ziegelstraße