Wohnberechtigungsschein
Überblick
Der Bezug einer preisgebundenen Wohnung ist von einem Nachweis abhängig, dass bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden. Preisgebundene Wohnungen sind die sogenannten Sozialwohnungen (öffentlich geförderte Wohnungen, deren Bau gefördert wurde) und die Wohnungen der vereinbarten Förderung.
Eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung oder auf Grund einer vereinbarten Förderung preisgebundene Wohnung darf nur beziehen, wer die Berechtigung zum Bezug einer solchen Wohnung entsprechend nachweist. Dies geschieht durch Vorlage einer entsprechenden Wohnberechtigungsbescheinigung.
Bei der Beantragung der Wohnberechtigungsbescheinigung stellt das Wohnungsamt fest, ob Sie auf Grund Ihres Einkommens und den weiteren Voraussetzungen des Gesetzes, zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung oder Wohnung der vereinbarten Förderung berechtigt sind.
Ein Rechtsanspruch auf Überlassung einer solchen Wohnung entsteht durch die Erteilung der Bescheinigung nicht.
Die in der Bescheinigung angegebene Wohnungsgröße darf nicht überschritten werden.
Die einkommensabhängige Wohnberechtigung kann jede Person für sich und die zum Haushalt rechnenden Familienangehörigen, die Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder sonstige auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft beantragen. Voraussetzung für die Erteilung einer Wohnberechtigung ist, dass die Personen sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten.
Wichtiger Hinweis: Sie haben Schwierigkeiten beim Ausfüllen von Formularen? Folgende Organisationen helfen Ihnen beim Ausfüllen von Formularen:
Formularhilfe der Caritas in der Kaiserstraße 69, Donnerstag, von 9.30 bis 11.30 Uhr. Die Termine müssen vorher telefonisch unter 069 800640 vereinbart werden.
Stadtteilbüro Mathildenviertel (Krafftstraße 29): Jeden Freitag 9 bis 12 Uhr (Herr Gottwald von der Bürgerhilfe Offenbach)
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Gebühren
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Wohnberechtigungsschein
Wohnungsamt
Stadt Offenbach am Main - Bernardbau
Herrnstraße 61
63065 Offenbach
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