Wohngeld Änderungsmitteilung
Überblick
Sie haben gegenüber der Behörde eine Mitteilungspflicht,
- wenn sich die Miete/ Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert,
- wenn das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt,
- wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert,
- wenn der gesamte Haushalt umzieht,
- wenn ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Transferleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung) beantragen oder beziehen,
- beim Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes (Meldung durch die Erben oder Betreuer).
Die Änderungen können zu einer Verringerung oder gegebenenfalls zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen.
Dokumente
Gebühren
Rechtsgrundlage
Fristen
Kontakt
Wohngeld Änderungsmitteilung
Wohnungsamt
Stadt Offenbach am Main - Bernardbau
Herrnstraße 61
63065 Offenbach
Hinweise zur Barrierefreiheit
Öffentliche Behindertenparkplätze in der Herrnstraße und in der Kirchgasse
Das Archiv im Haus der Stadtgeschichte ist nicht barrierefrei erreichbar
Hinweise zur Erreichbarkeit
S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz)
Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)Weitere Hinweise
Tiefgarage Sheraton Hotel, Parkhaus Französisches Gässchen, Öffentliche Parkplätze am Mainufer