Wohngeld Erhöhung
Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld stellen, wenn
* sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
* sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
* sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.
Überblick
Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn
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sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
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sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
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sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.
Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.
Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.
Wichtiger Hinweis: Sie haben Schwierigkeiten beim Ausfüllen von Formularen? Folgende Organisationen helfen Ihnen beim Ausfüllen von Formularen:
Formularhilfe der Caritas in der Kaiserstraße 69, Donnerstag, von 9.30 bis 11.30 Uhr. Die Termine müssen vorher telefonisch unter 069 800640 vereinbart werden.
Stadtteilbüro Mathildenviertel (Krafftstraße 29): Jeden Dienstag 10 bis 11 Uhr (Herr Mark von der Diakonie) und jeden Freitag 9 bis 12 Uhr (Herr Gottwald von der Bürgerhilfe Offenbach);
Stadtteilbüro Lauterborn (Richard-Wagner-Straße 95): Jeden Montag 12.30 bis 14.30 (Herr Mark);
Stadtteilbüro Senefelder Quartier (Herrmannstraße 16): Dienstagnachmittag (Herr Mark).
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Gebühren
Rechtsgrundlage
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Kontakt
Wohngeld Erhöhung
Wohnungsamt
Stadt Offenbach am Main - Bernardbau
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63065 Offenbach
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