Personen- und Dienstleistungsverzeichnis
Zweitwohnung / Nebenwohnung
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Überblick
Beschreibung
Hat eine Einwohnerin oder ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung. Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung. Hierzu ist gesetzlich geregelt, dass Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung ist. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen der Einwohnerin oder des Einwohners liegt.
Bei Umzug oder Neubezug einer Wohnung müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde, heute zumeist eingegliedert im Bürgerbüro, Bürgeramt (früher allgemein bekannt unter: Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde bzw. Stadt anmelden.
Kontaktdaten
Kontaktdaten E-Mail-Adresse buergerbuerooffenbachde -
Details
Zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Voraussetzungen
Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.
Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.
Gebühren
Die Stadt Offenbach am Main erhebt ab 1. Januar 2016 eine Zweitwohnungssteuer.Rechtsgrundlagen
Hinweise
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Nach § 21.4 Bundesmeldegesetz muss Ihre Nebenwohnung in Offenbach am Main bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes abgemeldet werden.
Die Abmeldebescheinigung übersenden Sie dann bitte dem Kassen- und Steueramt Berliner Straße 100 63065 Offenbach am Main.
Bearbeitungszeit
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
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Downloads / Links
Links und Downloads
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Kontakt
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