Ausländeramt
Überblick
Das Ausländeramt ist zentraler Ansprechpartner der Stadtverwaltung Offenbach am Main, wenn es um den Aufenthalt von ausländischen Staatsangehörigen geht. Das Ausländeramt berät und betreut diese und deren Familienangehörige mit dem Ziel, den Aufenthaltsstatus zu klären.
Die zuständigen Sachbearbeiter versenden Termine (mit den erforderlichen Unterlagen) an alle Drittstaatsangehörige, die sich in Offenbach neu anmelden und/oder deren Aufenthaltserlaubnis abläuft. Grundsätzlich müssen Sie immer einen Termin beim Ausländeramt vereinbaren.
Das Sachgebiet 1 ist für alle in Offenbach lebenden EU-Bürger sowie für die folgenden Dienstleistungen zuständig:
- Ausstellung von Verpflichtungserklärungen (Einladungen) (Online möglich) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Verlängerung von VISA bis 90 Tage (in Ausnahmefällen)
- Erstattung von Verlustanzeigen für Pässe und Aufenthaltstitel
- Prüfung des rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthaltes der Eltern bei Geburt eines Kindes im Bundesgebiet
- Übertragung des Aufenthaltstitels in den neuen Pass (Termine nur Online) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Ausgabe von Aufenthaltstiteln und Pässen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Ausgabe von Anträgen/ Formularen (zum Beispiel Antrag zur Ausstellung einer Verpflichtungserklärung oder Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis)
- Ausstellen von Bescheinigungen (zum Beispiel Aufenthaltsnachweis)
- Werkvertragsarbeitnehmer
Das Sachgebiet 2 ist für folgende Dienstleistungen und Anliegen zuständig:
Prüfung und Entscheidung über Anträge auf
- Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (Öffnet in einem neuen Tab)
- Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (Öffnet in einem neuen Tab)
- Ausstellung eines Ausweisersatzes oder Reiseausweises
Das Sachgebiet 3 ist für folgende Anliegen zuständig:
- Asylangelegenheiten (zum Beispiel Verlängerung/Ausstellung Aufenthaltsgestattung, Ersterteilung Aufenthaltserlaubnis und/oder Reiseausweise nach Anerkennung durch das BAMF)
- Aufenthaltsangelegenheiten aus humanitären Gründen
- Ausstellung und Verlängerung von Duldungen
- Aufenthaltsbeendende Maßnahmen
- Rückkehrberatung
- Verwaltungsstreitverfahren
Aktuelle Hinweise:
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Ukraine Aufenthaltserlaubnis
Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden am dem 1.02.2024 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4.03.2025 verlängert. Die Aufenthaltserlaubnisse wurden und werden gemäß § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz für anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereiste Ausländer gewährt. Für eine Verlängerung müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen.
Weitergehende Informationen erhalten Sie unter den folgenden Links:
Hessen hilft Ukraine (Öffnet in einem neuen Tab)
Registrierung, Aufenthaltserlaubnis und Asyl (germany4ukraine.de) (Öffnet in einem neuen Tab)
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Vorsprachen
Vorsprachen im Ausländeramt sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Eine Vorsprache ohne einen Termin ist nicht möglich!
Terminvereinbarungen können entweder telefonisch oder über das Kontaktformular erfolgen:
Im Betreff der E-Mail nennen Sie bitte Ihre Personalien und Ihr Anliegen wie z.B. Verlängerung Aufenthaltserlaubnis, Passübertrag oder Visa-Verlängerung.
Termine für den Übertrag eines Aufenthaltstitels in den neuen Pass oder die Abholung Ihres beantragten Dokuments, können ausschließlich online über unsere
Online Terminvergabe (Öffnet in einem neuen Tab)
gemacht werden.
Weiterhin stehen Ihnen selbstverständlich Ihre Sachbearbeiter/innen telefonisch zur Verfügung. Falls Ihr Anruf nicht persönlich entgegengenommen werden kann, hinterlassen Sie bitte zusammen mit Ihrem Namen und Ihrer Telefonnummer eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter.
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Anträge einfach online abgeben
Folgende Anträge können ab sofort online gestellt werden. Folgen Sie hierzu einfach nur dem Link des jeweiligen Antrags. Zur Übersicht gelangen Sie HIER (Öffnet in einem neuen Tab).
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung (Öffnet in einem neuen Tab)
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit (Öffnet in einem neuen Tab)
- Beantragung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens (Öffnet in einem neuen Tab)
- Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Antrag auf Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Änderung von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine (Öffnet in einem neuen Tab)
- Ausstellung einer Verpflichtungserklärung (Öffnet in einem neuen Tab)
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Fachkräfteeinwanderung
Einreisen zum Zwecke der Beschäftigung im Rahmen der Fachkräfteeinwanderung bedürfen grundsätzlich der Erteilung eines entsprechenden Visums durch die zuständige Deutsche Auslandsvertretung im jeweiligen Herkunftsland. Für weitere Informationen zur Fachkräfteeinwanderung schicken sie bitte eine E-Mail mit Ihren Fragen an auslaenderamtoffenbachde.
Anträge können Sie hier stellen:
Beantragung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens (Öffnet in einem neuen Tab)
Informationen zu Einreise und Aufenthalt zum Zwecke der Beschäftigung:
Digitale Auskunft zur ausländischen Berufsqualifikation (Öffnet in einem neuen Tab)
Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulabschlüsse (Öffnet in einem neuen Tab)
Organisationsleitung
Dienstleistungen
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Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit Montags - Freitags auch außerhalb der Öffnungszeiten gegeben.