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Stadt Offenbach

Finanzielle Unterstützung für Schülerinnen und Schüler

Bildung und Teilhabe
Das Bildungs- und Teilhabepaket stellt Gelder bereit, damit Kinder, die Sozialleistungen vom Jobcenter erhalten, schulische Angebote nutzen und an Freizeitaktivitäten teilnehmen können.

Sie können Leistungen in Anspruch nehmen für:
- außerschulische Nachhilfe
- Mittagessen in Schule und Kita
- Ausflüge und Fahrten in Schule und Kita
- Schülerbeförderung (Fahrkarte)
- Beiträge für soziale, kulturelle oder sportliche Aktivitäten
- Anschaffung von Schulmaterial.

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Bei einer schulischen Ausbildung können unter bestimmten Voraussetzungen Leistung aus dem BAföG beantragt werden (Schüler-BAföG).Der Antrag wird beim Sozialamt gestellt. Auch hier richtet sich die Höhe nach dem Einkommender Eltern sowie dem Ehe- oder Lebenspartner des Azubis. Schüler-BAföG muss nicht zurückgezahlt werden.

Stipendien
Für die Finanzierung der schulischen Ausbildung können sich Schülerinnen und Schüler für ein Stipendium bewerben. Bei der Suche nach einem geeigneten Stipendium können Stipendiendatenbanken im Internet helfen.

Finanzielle Unterstützung für Auszubildende

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Wohnen Azubis nicht mehr bei den Eltern können sie bei der Agentur für Arbeit ihres Wohnortes (Hotline 0800 4555520) BAB beantragen. Dazu müssen bestimmte Voraussetzung für einen Zuschusserfüllt werden. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art der Unterbringung und dem Einkommen der Eltern sowie dem Ehe- oder Lebenspartner des Azubis. BAB muss nicht zurückgezahlt werden.

Wohngeld
Wurde der Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) abgelehnt, besteht die Möglichkeit, beim Wohnungsamt Wohngeld zu beantragen. Voraussetzung ist die Volljährigkeit, der Nachweis, dass die Miete nicht selbst aufgebracht werden kann und der Ablehnungsbescheid des BAB-Antrages.

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Bei einer schulischen Berufsausbildung können unter bestimmten Voraussetzungen Leistung aus dem BAföG beantragt werden (Schüler-BAföG).Der Antrag wird beim Sozialamt gestellt. Auch hier richtet sich die Höhe nach dem Einkommender Eltern sowie dem Ehe- oder Lebenspartner des Azubis. Schüler-BAföG muss nicht zurückgezahlt werden.

Kindergeld
Während der Ausbildung erhalten Eltern Kindergeld für Kinder unter 25 Jahre. Azubis, die nicht mehr zu Hause wohnen, haben Anspruch darauf. Das Kindergeld wird von den Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragt und kann auch direkt an die Azubis ausgezahlt werden. Weigern sich die Eltern, das Kindergelt auszuzahlen, kann ein sogenannter Abzweigungsantrag gestellt werden.

Ausbildungsstipendien
Für die Finanzierung der schulischen oder beruflichen Ausbildung können sich Azubis für ein Stipendium bewerben. Diese Stipendien stammen dann meistens von Firmen, die einen dringenden Bedarf an diesen Fachkräften haben.

Finanzielle Unterstützung für Studierende

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Für ein Studium in Deutschland wird BAföG beim Amt für Ausbildungsförderung (BAföG-Amt) an dem Ort, an dem man studieren möchte, beantrag. Für die BAföG-Anträge sind die Studierenden-/Studentenwerke zuständig.

Stipendien
Für die Finanzierung des Studiums können Studierende sich für ein Stipendium bewerben. Bei der Suche nach einem geeigneten Stipendium können Stipendiendatenbanken im Internet helfen.

Bildungskredit
Eine weitere Möglichkeit der Finanzierung eines Studiums sind Bildungskredite. Bildungskredite können für einen begrenzten Zeitraum unabhängig von Einkommen der Eltern, z.B. bei der KfW-Bank, beantragt werden. In der Regel wird der Bildungskredit monatlich in Raten ausbezahlt und muss verzinst zurückgezahlt werden.

Informationen des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE):

Finanzielle Förderung von beruflicher Weiterbildung

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