Inhalt anspringen

Stadt Offenbach

Sprachförderung an Schulen

In den Schulen werden verschiedene Möglichkeiten angeboten, um neuzugewanderte Kinder und Jugendliche beim Spracherwerb zu unterstützen.

Das schulische Gesamtsprachförderkonzept mit seinen unterschiedlichen Bausteinen zur Deutschförderung unterstützt die Kinder und Jugendlichen von Anfang an beim Erlernen der deutschen Sprache. Ziel ist es, den Erwerb und den Gebrauch der deutschen Sprache zu fördern, so dass die Eingliederung in den alltäglichen Unterricht (Regelklasse) möglich wird.

Informationen zu Schulpflicht
In Hessen besteht gesetzliche Schulpflicht. Sie beginnt für alle Kinder zum 1. August, wenn sie bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden. Die Schulpflicht beträgt neun Jahre und endet frühestens mit dem erfolgreichen Besuch der Jahrgangsstufe 9.

Besondere Unterrichtsformen an Grundschulen und weiterführenden Schulen

In den Grundschulen und weiterführenden Schulen werden folgende besondere Unterrichtsformen angeboten:

Vorlaufkurse

Bereits im März/April des Jahres vor der Einschulung melden Eltern ihre Kinder zur Einschulung (Anmeldung für die 1. Klasse) an. Grundschulen bieten Vorlaufkurse als Hilfe für alle Kinder an, die bei der Anmeldung zur Einschulung noch nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.

Vorlaufkurse helfen dabei, dass Kinder mit ausreichenden Deutschkenntnissen in der Grundschule starten. Sie finden in den Grundschulen statt und beginnen zwölf Monate vor der Einschulung.

Im Rahmen des Schulaufnahmeverfahrens kann frühzeitig festgestellt werden, ob die Kinder über altersgemäße deutsche Sprachkenntnisse verfügen oder ob sie Hilfe benötigen. Bei der Schulanmeldung erhalten alle Eltern eine ausführliche Beratung zur Förderung ihrer Kinder.

Die Teilnahme an Vorlaufkursen ist seit dem Schuljahr 2021/22 verpflichtend.

Intensivkurse

Einige Grundschulen in Offenbach bieten während des regulären Unterrichts verpflichtend Intensivkurse an. Diese dienen als Hilfe für Neuankömmlinge, die über keine oder nur geringe Deutschkenntnisse besitzen. Bei den Intensivkursen werden die neuzugewanderten Kinder für mindestens zwölf Unterrichtstunden aus dem Regelunterricht herausgenommen und in Deutschlerngruppen eingeteilt, um intensiv Deutsch zu lernen und zu üben. Diese Intensivkure dauern bis zu zwei Jahren.

Intensivklassen

Einige Grundschulen und fast alle weiterführenden Schulen in Offenbach bieten bei einer größeren Anzahl von neuzugewanderten Kinder und Jugendlichen Intensivklassen an. Diese dienen als Hilfe für Schülerinnen und Schüler (max. 16 pro Klasse), um grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprache zu erwerben. Erst wenn sie Deutsch gelernt haben, werden sie in eine Regelklasse überführt. Die Förderdauer beträgt in der Regel etwa ein Jahr und kann je nach Sprachstand des Kindes individuell gekürzt oder in Einzelfällen auch verlängert werden.

Intensivklassen
• sind ein verpflichtendes Angebot für alle schulpflichtigen Neuankömmlinge,
• vermitteln grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprache und 
• bereiten den Übergang in Regelklassen (alltäglicher Unterricht) vor.

Die Integration dieser Schülerinnen und Schüler kann unter anderem durch ihre Einbindung in den musisch-ästhetischen Unterricht (z.B. Musik und Kunst) und in den Sportunterricht von Regelklassen sowie im Rahmen von Ganztagsangeboten der Schule gestärkt werden. Darüber hinaus ist die Teilnahme an der Prüfung des Deutschen Sprachdiploms möglich.

Sprachförderung in den berufsbildenden Schulen

Neuzugewanderte Jugendliche und junge Erwachsenen zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr können in sogenannten InteA-Klassen (InteA: Integration durch Anschluss und Abschluss) an beruflichen Schulen Deutsch lernen. Die InteA-Klassen können bis zu zwei Jahren besucht werden und sollen Zugänge in andere schulische Bildungsgänge sowie Zugänge zur Ausbildungs- und Berufswelt ermöglichen. Darüber hinaus ist die Teilnahme an der Prüfung des Deutschen Sprachdiploms möglich. Die InteA-Klassen werden durch ein sozialpädagogisches Angebot begleitet.

Darüber hinaus erhalten Geflüchtete ab 18 Jahren bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres (bei Maßnahmeneintritt) im Rahmen des „Hessischen Aktionsplans zur Integration von Flüchtlingen" das Angebot, an einer InteA-Klasse teilzunehmen.

Anmeldung an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen

Für die Anmeldung der Kinder und Jugendlichen an allgemeinbildenden (Grund- und weiterführende Schulen) und beruflichen Schulen gibt es verschiedene Anlaufstellen, die sich nach dem Alter der Kinder und Jugendlichen richten.

Anmeldung an einer Grundschule

Eltern, die das deutsche Bildungssystem noch nicht gut kennen, sollten wissen, dass es ihre Aufgabe ist, die Kinder an der zuständigen Grundschule in der Nähe von ihrem Wohnort anzumelden. Welche Grundschule zuständig ist, erfahren Sie hier:


Anmeldung an weiterführenden Schulen

Das Aufnahme- und Beratungszentrum (ABZ) des Staatlichen Schulamtes in Offenbach unterstützt zugewanderte und geflüchtete Kinder und Jugendliche ab elf Jahren ohne oder mit nur geringen Deutschkenntnissen bei der Schulplatzsuche in den weiterführenden Schulen.

Das Angebot richtet sich an schulpflichtige Neuankömmlinge sowie deren Familien. Ziel der Beratung ist es, den Sprach- und Lernstand der Kinder und Jugendlichen festzustellen und für sie eine passende Schule zu finden. Ebenso erhalten die Familien Informationen über das hessische Schulsystem, die Bildungsgänge und die möglichen Abschlüsse. Darüber hinaus berät das ABZ über die Anerkennung von Abschlüssen und bei fehlenden Fremdsprachenkenntnissen (wie Englisch, Französisch usw.).

Im Anschluss an das Beratungsgespräch erfolgt die Aufnahme in die neue Schule. Dort wird über den weiteren schulischen Werdegang der Schülerin oder des Schülers gesprochen.

Für ein Aufnahmegespräch ist eine telefonische Terminvereinbarung notwendig. 

Terminvereinbarung:
Telefon: 069 80053-229
E-Mail: ABZ.SSA.Offenbachkultus.hessende

Was müssen Eltern zur Schulanmeldung mitbringen?
- Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- Pass oder Passersatzpapiere (Identitätsnachweise)
- Schulzeugnisse in unbeglaubigter Übersetzung und im Original
- Gegebenenfalls Dolmetscher*in

Zu einem Beratungsgespräch müssen Kinder und Jugendliche zusammen mit mindestens einem Erziehungsberechtigten persönlich erscheinen.


Anmeldung an berufsbildenden Schulen (InteA)

Das Aufnahme- und Beratungszentrum (ABZ) an der Max-Eyth-Schule in Dreieich ist für jugendliche Neuzugewanderte in Stadt und Kreis Offenbach ab 16 Jahren zuständig.

Eine persönliche Beratung oder Aufnahme erfolgt nur mit einem Gesprächstermin.

Terminvereinbarung:
Telefon: 06103 3131-6623
E-Mail: abzmes-dreieichde

Für einen persönlichen Beratungstermin ist folgendes notwendig:
- Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes 
- Ausweisdokument (Pass oder Personalausweis) bzw. ein Dokument Ihres Aufenthaltsstatus 
- Schulzeugnisse (falls vorhanden)
- Passbild
- Gesundheitszeugnis, falls keine Schule in einem EU Land besucht wurde

Weitere Informationen finden Sie hier:

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise