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Stadt Offenbach

Integrationskurse

Integrationskurse werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert und bundesweit angeboten. In diesen Kursen lernen Teilnehmerinnen und Teilnehmer die deutsche Sprache und Wissenswertes über Land und Leute, damit sie sich hier gut orientieren und ankommen können. Ziel der Integrationskurse ist es, die Integration und gesellschaftliche Teilhabe von Zuwanderinnen und Zuwanderern zu fördern. Die Integrationskurse machen den größten Anteil der Deutsch-Sprachangebote in Offenbach aus.

Ablauf und Inhalt eines Integrationskurses

Die allgemeinen Integrationskurse bestehen aus einem Sprachkurs mit 600 Unterrichtseinheiten und einem Orientierungskurs mit 100 Unterrichtseinheiten (eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten).

Sprachkurs

In dem Sprachkurs lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die deutsche Sprache bis zum Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER). Der Sprachkurs schließt mit der Prüfung „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ) ab. Im Verlauf des Sprachkurses nehmen die Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer an Zwischentests teil, um sich auf diese Abschlussprüfung vorzubereiten.

Mit den erworbenen Kenntnissen können sich Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer im Alltag zurechtfinden und selbst verständigen. Das erleichtert das Leben in Deutschland, wenn sie zum Beispiel eine Arbeit suchen, Anträge ausfüllen müssen, ihre Kinder in der Schule unterstützen oder andere Menschen kennen lernen möchten.

Orientierungskurs

Im Orientierungskurs erhalten die Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer Informationen zur Rechtsordnung, Geschichte und Kultur Deutschlands. Außerdem erfahren sie, was darüber hinaus wichtig ist, um sich in Deutschland gut zu integrieren. Der Orientierungskurs schließt mit dem Abschlusstest „Leben in Deutschland“ ab.

Für die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs erhalten Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer das „Zertifikat Integrationskurs“.

Spezielle Integrationskurse

Zusammen mit Gleichgesinnten lernt es sich am besten. Das gilt auch für Integrationskurse. Deshalb gibt es neben dem allgemeinen Integrationskurs auch spezielle Integrationskurse. Für Personen mit besonderen Bedürfnissen bietet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Kurse mit mehr als 600 Unterrichtseinheiten an:

  • Frauenintegrationskurse
    In den Kursen, die sich gezielt an den Bedürfnissen von Frauen orientieren, lernen Kursteilnehmerinnen beispielsweise mehr über Kindergärten und Schulen. Die Kurse werden von Frauen geleitet und sind ausdrücklich eine Einladung zum Austausch und Kennenlernen.
  • Elternintegrationskurse
    Das Leben mit Kindern erfordert andere Kenntnisse. In diesen Kursen erfahren Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer, insbesondere jene, die aus familiären Gründen keinen allgemeinen Integrationskurs besuchen können, mehr aus den Bereichen Erziehung und Bildung.
  • Integrationskurse mit Alphabetisierung
    Erst das Verständnis von Schrift ermöglicht einen Zugang zu Information. Diese Kursangebote richten sich an Menschen, die in ihrer Herkunftssprache nicht alphabetisiert wurden oder die lateinischen Schriftzeichen lernen möchten.
  • Jugendintegrationskurse
    Mit Gleichaltrigen in kleinen Gruppen Deutsch lernen: Der Integrationskurs für junge Erwachsene richtet sich an nicht schulpflichtige Erwachsene unter 27 Jahren und verbindet Spracherwerb und Berufsorientierung.
  • Förderkurse
    Vor längerer Zeit in Deutschland angekommen, aber mit der Verständigung klappt es doch nicht richtig? In einem Förderkurs lässt sich Versäumtes nachholen. Neben Sprache, werden Informationen über Politik, Geschichte, Kultur und das Rechtssystem vermittelt.

Weiterhin gibt es Intensivkurse mit insgesamt 430 Unterrichtseinheiten. In Offenbach am Main werden derzeit keine Jugendintegrations-, Förder- und Intensivkurse angeboten.

Teilnahme an Integrationskursen

Der Integrationskurs richtet sich an dauerhaft in Deutschland lebende Neuzugewanderte aus Drittstaaten (insbesondere auch Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive), an Bürgerinnen und Bürger aus EU-Mitgliedsländern, Spätaussiedler sowie an Migrantinnen und Migranten, die bereits länger in Deutschland leben, und an deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen.

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch eine Schule besuchen, können nicht an einem Integrationskurs teilnehmen. Die Regel- und Berufsschulen bieten für diese Zielgruppe Deutschunterricht in Intensivklassen an.

Das deutsche Aufenthaltsgesetz sieht unterschiedliche Voraussetzungen für die Teilnahme an Integrationskursen vor. Informationen darüber, wer zur Teilnahme an einem Integrationskurs berechtigt ist, was der Kurs kostet oder wer beispielsweise für die Fahrtkostenerstattung aufkommt, finden Sie hier:

Antragsformulare

Die verschiedenen Antragsformulare für die Teilnahme an einem Integrationskurs finden Sie hier:

Weitere Informationen zum Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs finden Sie in dem Merkblatt „Antrag auf Zulassung“, das zum Download in über 30 verschiedenen Sprachen zur Verfügung steht:

Kosten von Integrationskursen

Die Bundesrepublik Deutschland trägt einen großen Teil der Kosten für die Integrationskurse. Potenzielle Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer, die eine Teilnahmeberechtigung oder sogar Verpflichtung haben, zahlen für jede Unterrichtseinheit einen Kostenbeitrag von 2,29 Euro. Ein allgemeiner Integrationskurs besteht aus 700 Stunden (600 + 100). Die Kosten für einen Integrationskurs belaufen sich demnach auf 1.603 Euro. Bei speziellen Integrationskursen mit entsprechend mehr Unterrichtseinheiten, fallen die Kostenbeiträge höher aus (z.B. 2.290 Euro bei 1.000 Unterrichtseinheiten). Dieser Betrag muss nicht auf einmal gezahlt, sondern kann pro Kursabschnitt (à 100 Unterrichtseinheiten/Modul) entrichtet werden.

Hinweis:
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erstattet Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer seit 08.12.2007 die Hälfte des Kostenbeitrages, wenn der Integrationskurs (Sprach- und Orientierungskurs, Niveau B1) erfolgreich abgeschlossen wurde. Dies aber nur, wenn zwischen dem Ausstellen der Teilnahmeberechtigung und den Abschlusstests nicht mehr als zwei Jahre vergangen sind.

Wenn Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende/"Bürgergeld") oder nach dem SGB XII (Sozialhilfe) erhalten, können sie vom Kostenbeitrag befreit werden. Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer können auch dann vom Kostenbeitrag befreit werden, wenn ihr Einkommen einen bestimmten Betrag nicht überschreitet.

Zudem gibt es die Möglichkeit, die Fahrtkosten zum Integrationskurs ganz oder teilweise erstattet zu bekommen, wenn Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer von der Zahlung des Kostenbeitrags befreit oder zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet sind. Fahrtkosten werden erstattet, wenn der Weg als Fußgänger zum Integrationskurs mehr als 3 Kilometer beträgt. 

Hinweis:
Für die Stadt Offenbach am Main ist die BAMF-Regionalstelle in Frankfurt am Main zuständig. Alle Anträge können an folgende Kontaktdaten geschickt werden:

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Frankfurt Flughafen Gebäude 587C, Cargo City Süd
60549 Frankfurt am Main
Telefon: 069 69813200
E-Mail: FRA-Posteingangbamf.bundde

Zugelassene Integrationskursträger in Offenbach

Folgende zugelassene Integrationskursträger bieten Integrationskurse in Offenbach am Main an:

Avicenna Institut e.V.

Herrnstraße 57, 63065 Offenbach
Frau Görgülü
Telefon: 069 30039547
E-Mail: offenbachavicenna-evde 

Hinweis: Anmeldungen sind nur nach einem persönlichem Gespräch möglich.

Anmeldung, Einstufung und Beratung

Alle Integrationskurse sind beratungspflichtig. Erst nach einem persönlichen Gespräch können sich potenzielle Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer im passenden Kurs bei einem Integrationskursträger anmelden.

Vor Beginn des Integrationskurses wird ein Einstufungstest durchgeführt. Das Ergebnis hilft dabei, den entsprechenden Kurs zu finden beziehungsweise darüber zu entscheiden, ob ein spezieller Integrationskurs sinnvoll wäre.

Einige Integrationskursträger bieten auch Teilzeitkurse für Berufstätige an. Diese finden in der Regel nachmittags oder abends statt. Die Volkshochschule Offenbach bietet insbesondere für Mütter und Alleinerziehende auch Kurse mit Kinderbetreuung an.

Wenn Sie einen Integrationskurs besuchen möchten und noch eine Teilnahmeberechtigung benötigen, finden Sie bei den Integrationskursträgern, Migrationsberatungsstellen oder dem Jugendmigrationsdienst Hilfe und Unterstützung bei der Antragstellung. Die Migrationsberaterinnen und Migrationsberater beraten, informieren und unterstützen bei allen Fragen, um Neuzugewanderten das Ankommen in Offenbach zu erleichtern. Die Beratung ist kostenlos, vertraulich und unabhängig.

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