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Stadt Offenbach

Der Bildungsurlaub

17.08.2022

In Hessen haben Menschen, die arbeiten einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub.

Aber es muss eine anerkannte Veranstaltung der beruflichen Weiterbildung, der politischen Bildung oder eine Ehrenamtsschulung sein. 

Diesen Urlaub gibt es zum normalen Urlaub dazu. 

Wenn eine Person regelmäßig 5 Tage die Woche arbeitet, hat er oder sie einen Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub. Arbeitet man weniger, wird der Anspruch niedriger. 

Der Bildungsurlaub richtet sich also immer nach den Wochenarbeitstagen.

Nicht jeder Kurs oder jeder Fortbildung ist als Bildungsurlaub anerkannt.

Eine Übersicht finden Sie unter https://arbeitswelt.hessen.de/bildungsurlaub (Öffnet in einem neuen Tab)

In Offenbach bietet die vhs viele anerkannte Bildungsurlaube an. Zum Beispiel gibt es Angebote zum Stressabbau, zur Bewegung, EDV, Politik und weitere Themen. 

Wenn Sie einen passenden Bildungsurlaub gefunden haben, müssen Sie sich beim Veranstalter melden. Haben Sie eine Anmeldebestätigung, muss der Bildungsurlaub schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber beantragt werden.

Diese Mitteilung sollte so früh wie möglich gemacht werden, spätestens jedoch sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung. Dazu gibt es ein Gesetz: § 5 Abs. 1 HBUG.

Wenn Sie einen Bildungsurlaub für eine Ehrenamtsschulung machen möchten, brauchen Sie einen Nachweis über das Ehrenamt.

Während des Bildungsurlaubs zahlt der Arbeitgeber den Lohn weiter. Die Kursgebühren, Ausgaben für Lehrmittel sowie Kosten für Fahrten und Unterkunft müssen Sie selbst bezahlen. Sie können die Ausgaben jedoch in der Steuererklärung geltend machen.

Ihr Arbeitgeber kann den Bildungsurlaub auch ablehnen. Zum Beispiel, wenn Sie die Unterlagen nicht rechtzeitig eingereicht haben oder der Berufsbezug fehlt. Das heißt, wenn der Bildungsurlaub nichts mit Ihrem Beruf zu tun hat.

Wenn Ihr Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnen sollte, muss er Ihnen das spätestens 3 Wochen nach dem Erhalt Ihrer Mitteilung mit Begründung zuschicken.

Wenn Sie etwas gegen die Ablehnung machen möchten, können Sie den Betriebs- oder Personalrat um Unterstützung bitten.

Sind Beschäftigte Mitglied in einer Gewerkschaft, können sich sie sich von dieser kostenlos rechtlich beraten und eventuell gerichtlich vertreten lassen.

Haben Sie Fragen zur Weiterbildung oder zum Bildungsurlaub, melden Sie sich gerne bei der kommunalen Weiterbildungsberatung der vhs Offenbach (Frau Hamm, 069 – 8065 3133 oder webboffenbachde).

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