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Stadt Offenbach

Zuschuss für barrierefreien Umbau

25.05.2023

Das Land Hessen zahlt einen Zuschuss für den behindertengerechten Umbau der eigenen Wohnung. Ein Zuschuss ist Geld, das nicht zurückgegeben werden muss.

Der Antrag kann bei der Wohnbauförderung der Stadt Offenbach am Main gestellt werden. Anpassungen können zum Beispiel sein: Der barrierefreie Umbau im Bad mit einer ebenen Dusche. Oder der Einbau eines Treppenlifts in der Wohnung. Insgesamt ist ein Zuschuss bis zur Hälfte der Umbaukosten möglich.

Auch kleine Umbauten für mehr Bewegungsfreit oder zur Beseitigung von Barrieren für sehbehinderte Menschen können bezuschusst werden. Wie hoch der Zuschuss ist, hängt vom Umfang der Arbeiten ab. Der Umbau von Bad oder Küche wird mit maximal 5.500 Euro bezuschusst. Für den Einbau eines Aufzugs oder Treppenlifts gibt es höchstens 6.500 Euro. Alle anderen barrierefreien Umbauten werden mit bis zu 3.000 Euro bezuschusst. Um den Zuschuss zu erhalten, muss eine gesundheitliche und soziale Dringlichkeit vorliegen. Das bedeutet aus gesundheitlichen und sozialen Gründen ist ein Umbau absolut notwendig. Zum Beispiel, wenn Menschen nicht genug Geld für einen Umbau und einen Schwer-Behinderten-Ausweis haben. Oder Personen ab einem Pflegegrad 2, ohne Geld für einen Umbau.

Wichtig ist: Erst den Antrag stellen, auf eine positive Antwort warten und dann den barrierefreien Umbau beginnen. Die Pflegekasse zahlt auch einen Zuschuss für barrierefreie Umbauten. Daher sollte man auch dort einen Antrag stellen. Der Zuschuss beträgt maximal 4.000 Euro.

Weitere Informationen gibt es bei der Wohnbau-Förder-Stelle der Stadt Offenbach. Ansprechpartner ist Frau Jutta Kempf, Telefon 069 8065 2592.

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