Schülerbeförderungskosten
Wichtige Information für alle Eltern zum Wechsel von der Klasse 4 zur
weiterführenden Schule in die Klasse 5.
Erstattung von Schülerbeförderungskosten
Ihr Kind hat die Grundschule erfolgreich beendet.
Für Sie und Ihr Kind stellt sich jetzt die Frage zur Wahl der weiterführenden Schule.
Beratungsgespräche der Schulen werden erfolgen oder haben bereits stattgefunden. Empfehlungen wurden ausgesprochen, die die Weichen für einen guten Schulabschluss stellen sollen.
Das Schulamt der Stadt Offenbach möchte Sie an diesem Punkt Ihrer Entscheidung darauf aufmerksam machen, dass Empfehlungen von Lehrkräften, Schulleitung oder dem zuständigen Staatlichen Schulamt, nicht automatisch die Übernahme der Schülerbeförderungskosten bedeuten.
Die Übernahme der Schülerbeförderungskosten wird nur nach dem Hessischen Schulgesetz, § 161, entschieden:
Die Erstattung von Schülerbeförderungskosten erfolgt nur, wenn:
- Sie Ihr Kind an der nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform (integrierte Gesamtschule, Gymnasium) als „Erstwunsch“ angemeldet
haben - diese Schule mehr als drei Kilometer einfacher Fußweg entfernt liegt. Wird Ihr Aufnahmeantrag von der nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform abgelehnt, werden wir prüfen, ob die Schülerbeförderungskosten zur weitergereichten Schule erstattet werden können.
Das Gesetz zur Übernahme der Schülerbeförderungskosten berücksichtigt bei der Entscheidung keine besonderen Angebote einer Schule. Beispiele, wann die Kosten für die Beförderung zu einer weiter entfernt liegenden Schule nicht übernommen werden:
- weil zum Beispiel ein Geschwisterkind bereits diese Schule besucht,
- es die Wahl der zweiten Fremdsprache ermöglicht oder Ganztagsklassen, Betreuung in der Schule, Musik-oder Sportklassen
- weltanschauliche und religiöse Ausprägungen dort anders sind
Sollten Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, melden Sie sich bitte beim Stadtschulamt Offenbach unter der Telefonnummer 069 80652827 oder auch per E-Mail an fahrtkostenoffenbachde
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Stadtschulamt