Das Anmeldeverfahren in der 4. Klasse
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Bei der Anmeldung zur weiterführenden Schule müssen Sie mehrere wichtige Entscheidungen treffen und Wünsche äußern. Dabei werden Sie unterstützt und beraten. Es gibt Anmeldefristen, die Sie einhalten müssen. Das Anmeldeverfahren läuft wie folgt ab:
Das Anmeldeverfahren im Überblick
1. Grundschulen informieren die Eltern
Im ersten Halbjahr der 4. Klasse finden Elternabende an den Grundschulen statt. Dort wird über den Wechsel in die weiterführende Schule und über das Anmeldeverfahren informiert.
2. Weiterführende Schulen informieren Eltern
Die weiterführenden Schulen informieren über ihre Schule bei Veranstaltungen und auf ihrer Internetseite.
3. Gespräch mit der Klassenlehrkraft
Mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer Ihres Kindes besprechen Sie, wie es nach der Grundschule weitergehen könnte. Diese Beratung findet bis zum 25. Februar statt. Sie erhalten bei der Beratung auch ein Antragsformular.
4. Eltern entscheiden und füllen das Antragsformular aus
Sie entscheiden, welchen Bildungsgang Ihr Kind ab der 5. Klasse besuchen soll:
- Haupt-schul-, Realschul- oder gymnasialer Bildungsgang,
- Sie geben eine „bevorzugte“ Schulform an,
- Sie geben zwei weiterführende Wunschschulen an (Erst- und Zweitwunsch).
Das Antragsformular müssen Sie bis zum 05. März an der Grundschule abgeben.
5. Klassenkonferenz empfiehlt einen Bildungsgang
Alle Lehrkräfte, die Ihr Kind in der Grundschule unterrichten, kommen zu einer Klassenkonferenz zusammen. Sie sprechen über das Kind und geben eine begründete Empfehlung für den Bildungsgang. Daraus ergeben sich zwei Möglichkeiten:
→ Stimmen der von Ihnen gewählte Bildungsgang und die Empfehlung der Klassenkonferenz überein, gibt die Grundschule Ihr Antragsformular an die weiterführende Schule weiter, die Sie als Erstwunsch angegeben haben.
→ Stimmen von Ihnen gewählte und die Empfehlung der Klassenkonferenz nicht überein, werden Sie zu einem neuen Beratungstermin eingeladen. Die Lehrkraft bespricht mit Ihnen die Begründung der Klassenkonferenz und Ihre Einschätzung. Die Entscheidung liegt am Ende jedoch bei Ihnen. Die end-gültige Entscheidung müssen Sie der Grund-schule bis zum 05. April mitteilen. Wenn Sie der Grundschule bis zu diesem Termin keine neue Entscheidung mitteilen, gibt die Grundschule das Anmeldeformular an die weiterführende Schule weiter, die Sie als Erstwunsch angegeben haben. Sie gibt zusätzlich auch die Empfehlung der Klassenkonferenz weiter.
6. Die weiterführende Schule meldet sich bei Ihnen
Im Normalfall erhalten Sie bis spätestens 19. Juni eine Nachricht von der Schule, die Ihr Kind aufnimmt.
Es kann jedoch sein, dass ihre Wünsche nicht berücksichtigt werden können, denn es gibt Schulen, die mehr Anmeldungen erhalten, als Plätze vorhanden sind. Für diese Schulen wird ein „Losverfahren“ durchgeführt. Dies über
nimmt die Schulaufsichtsbehörde, das Staatliche Schulamt. Die Platzvergabe im Losverfahren erfolgt nach dem Zufallsprinzip. Damit erhält jedes Kind die gleichen Chancen. Wenn ein Kind aufgrund des Losverfahrens keinen Platz an der Erstwunschschule erhält, wird geprüft, ob an der Zweitwunsch-Schule noch Plätze frei.
Es kann sein, dass auch die Schule Ihres Zweitwunsches sehr beliebt ist und dort keine Plätze mehr frei sind. Dann kann dieser Wunsch auch nicht berücksichtigt werden. In einem solchen Fall erhalten Sie ein Schreiben, in dem Sie eine Dritt- und Viertwunsch-Schule angeben können. Sollten triftige Gründe gegen die Schulplatzvergabe bestehen, können Sie beim Staatlichen Schulamt einen Widerspruch erheben.
Ein Widerspruch ist mit Kosten verbunden (Informationen dazu gibt das Staatliche Schulamt, Telefon 069 80053-0).
Das Anmeldeverfahren für Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Für Kinder, die zum Beispiel besondere Schwierigkeiten beim Lernen haben, kann ein Antrag auf sonderpädagogische Förderung gestellt werden. Kinder mit einem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf können nach Klasse 4 verschiedene Wege einschlagen. Hier wird zwischen inklusiver Beschulung und Förderschulunterricht unterschieden. Inklusive Beschulung bedeutet, Unterricht mit Kindern, die keinen Förderbedarf haben. Förderschulunterricht findet gemeinsam mit Kindern statt, die alle einen Förderbedarf haben.
Möglich ist somit:
→ „inklusive Beschulung“
→ Förderschule
Auch der Wechsel von einer Förderschule in die „inklusiven Beschulung“ (zum Beispiel an eine integrierte Gesamtschule) ist möglich.
Fristen, die dabei eingehalten werden müssen:
Für einen Wechsel an eine Förderschule:
→ Bis zum 15. Dezember müssen Sie bei der Grundschule einen Antrag auf Aufnahme in einer Förderschule abgeben.
Beim Wunsch nach inklusiver Beschulung:
→ Bis zum 25. Februar werden Sie von der Klassenlehrerin, dem Klassenlehrer und der Förderschulkraft zur inklusiven Beschulung beraten,
→ Bis zum 05. März müssen Sie das Antragsformular an Ihrer Grundschule, bzw. wenn Ihr Kind an einer Förderschule ist, an der Förderschule abgeben.
Für Kinder, bei denen das erste Mal ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wird:
Bis zum 05. März findet ein so genannter „Förderausschuss“ statt (der Förderausschuss gibt eine Empfehlung über Art, Umfang und Organisation der sonderpädagogischen Förderung).
Für Kinder, bei denen bereits ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde:
Dieser Förderausschuss kann auch noch nach dem 05. März tagen.
Weitere Informationen erhalten Eltern vom Staatlichen Schulamt, Telefon 069 80053-0
Übersicht der Termine
Was | Wann |
---|---|
Informationsabend für die Eltern der Grundschule | vor den Weihnachtsferien |
Antrag auf Aufnahme an einer Förderschule (zum Beispiel für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf) |
bis 15. Dezember |
Beratung der Eltern durch die Grundschule | bis 25. Februar |
Abgabe des Anmeldeformulars | bis 05. März |
Beratung der Eltern, wenn der gewünscht Bildungsgang von der Empfehlung der Grundschule abweicht |
sofort im Anschluss |
Die Eltern teilen der Grundschule die endgültige Wahl des Bildungsgangs mit |
bis 05. April |
Information an die Eltern von der aufnehmenden Schule | bis spätestens 19. Juni |