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Stadt Offenbach

Nützliche Informationen zum Thema Ehrenamt

Was ist wichtig im Ehrenamt? Worauf sollte man achten, wenn man sich freiwillig engagiert? Wer sich für ein Engagement entscheidet und ehrenamtlich tätig wird, denkt nicht zuerst daran, was alles passieren könnte oder ob man ein Führungszeugnis benötigt. Nachfolgend haben wir einige Informationen für Sie zusammengestellt: Infos zum Versicherungsschutz, eine Checkliste zum freiwilligen Engagement, Angaben zum Führungszeugnis und zur Vergütung im Ehrenamt.

Versicherungsschutz

Wer sich für ein Engagement entscheidet und ehramtlich tätig wird, denkt nicht zuerst daran, was alles passieren könnte. Schließlich will man Gutes tun. Aber es ist gut zu wissen, unter welchen Umständen freiwillige Tätigkeiten unfall- und haftpflichtversichert sind. Wer zahlt denn, wenn etwas passiert? Oder wichtiger noch – was ist denn nicht versichert? Wo tragen Freiwillige selbst die Verantwortung?
In der Regel sind Engagierte über die Organisation, für die sie tätig sind, versichert. Bei Vereinen ist zumeist eine Mitgliedschaft für den Versicherungsschutz notwendig. Darüber hinaus sind alle Hessen, die sich ehrenamtlich engagieren, über die Rahmenverträge, die das Land Hessen mit der Sparkassenversicherung geschlossen hat, versichert, um eventuelle Lücken zu schließen.
Die Rahmenvereinbarungen des Landes Hessen mit den Versicherungsträgern umfassen Unfall- und Haftpflichtversicherung. Sie treten dann in Kraft, wenn ein Schaden NICHT durch eine private oder andere vorrangige Versicherung abgedeckt ist.

Unfallversicherung
Sie schützt gegen Risiken aus den Folgen von Unfällen, die Ehrenamtlichen selbst zustoßen.
Generell gilt:
Versichert sind alle Tätigkeiten, mit denen die Helferinnen und Helfer beauftragt werden, einschließlich der hierfür erforderlichen Wege. Der gesetzliche Unfallschutz ist beitragsfrei. Der Versicherungsschutz bezieht sich nur auf die Person selbst, er beinhaltet keinen Ersatz von Sachschäden.

Hinweise:
Achten Sie darauf, dass von der Organisation, für die Sie tätig sind, eine Helferliste für Ihren Einsatz vorhanden ist. Schließlich muss der Auftraggeber im Falle eines Unfalls bestätigen, welche Person als Helfer bestimmte Aufgaben wahrgenommen hat.

Organisationen sollten überprüfen, ob eine Anmeldung der freiwillig Tätigen bei der für sie zuständigen Berufsgenossenschaft erforderlich ist.

Melden Sie Ihren Unfall sofort der Organisation, für die Sie ehrenamtlich tätig waren. Sollten Sie wegen des Unfalles einen Arzt aufsuchen, geben Sie beim Arzt ebenfalls an, dass Sie den Unfall während der Ausübung des Ehrenamtes hatten.

Was die gesetzliche Unfallversicherung leistet, finden Sie hier: Versicherungsschutz im Ehrenamt (Öffnet in einem neuen Tab)

Haftpflichtversicherung
Sie schützt Ehrenamtliche, wenn sie anderen Personen oder deren Eigentum Schaden zufügen.
Generell gilt:
Üblicherweise sind Freiwillige in ihrem Ehrenamt über ihre Vereinshaftpflichtversicherung oder die Haftpflichtversicherung der Organisation abgesichert. Bei vielen Haftpflichtversicherungen ist der Versicherungsschutz nicht an eine Mitgliedschaft gebunden.

Für Schäden, die Sie in Ausübung Ihres Ehrenamts verursachen, sind Sie regresspflichtig, können aber in vielen Fällen Regressansprüche der geschädigten Person an Ihre Organisation weiterleiten. Nur Schäden, die vorsätzlich verursacht werden, sind nicht versicherbar.
Greift dieser Versicherungsschutz nicht oder bestehen keine der genannten Versicherungen, besteht ein Rahmenvertrag des Landes Hessen mit der SparkassenVersicherung. Er gilt vor allem für ehrenamtlich Engagierte in rechtlich unverbindlichen Zusammenschlüssen, wie etwa Interessengemeinschaften und freien Initiativen. Rechtlich selbständige Organisationen wie Vereine, Verbände oder Stiftungen sind durch die Rahmenverträge nicht aus ihrer Verantwortung entlassen, für den Versicherungsschutz ihrer Ehrenamtlichen zu sorgen.

Für Repair-Cafes gelten besondere Bedingungen.
Für das Engagement in Schulen oder Patenschaften gelten besondere Bedingungen. Einige Schäden oder Risiken sind nicht durch die Versicherung gedeckt.

Mehr Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Versicherungsschutz finden Sie auf der Internetseite des Landes Hessen: Versicherungsschutz im Ehrenamt (Öffnet in einem neuen Tab)

Mehr dazu auch auf der Seite des Freiwilligenzentrum Offenbach: https://fzof.de/gut-zu-wissen/versichert-im-engagement/ (Öffnet in einem neuen Tab)

Führungszeugnis

Für die Tätigkeit mit Kindern und auch als Dolmetscher ist ein "Erweitertes Führungszeugnis" Bedingung – auch im Ehrenamt. Ob für weitere ehrenamtliche Tätigkeiten ein solches notwendig ist, gilt es im Einzelnen mit der Einrichtung, für die Sie sich engagieren, abzuklären.

Das Erweiterte Führungszeugnis beinhaltet bestimmte über eine Person im Zentralregister enthaltene Angaben wie z. B. strafgerichtliche Verurteilungen, gerichtlich angeordnete Sperren der Fahrerlaubnis etc. Ein Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Der Antrag ist persönlich zu stellen – in Offenbach beim Bürgerbüro. Dazu ist eine Terminvereinbarung notwendig. (Öffnet in einem neuen Tab)Die Beantragung des Erweiterten Führungszeugnisses ist kostenfrei, wenn der Ehrenamtliche eine Bescheinigung seiner Tätigkeit nachweisen kann. Fragen Sie dazu bei der Einrichtung nach, für die Sie tätig sind - oftmals stellen Einrichtungen eine solche Bescheinigung aus.

Vergütung im Ehrenamt

Freiwilliges Engagement ist grundsätzlich eine unentgeltliche Tätigkeit, ohne eine Aufwandsentschädigung, die über die Erstattung der Kosten hinausgeht. Anfallende Kosten wie beispielsweise für Fahrten, werden in manchen Fällen über eine pauschale Erstattung geregelt. Es gibt keinen Anspruch auf Kostenerstattung, Abstimmungen dazu erfolgen mit den Ansprechpartnern der einsetzende Stellen/Organisationen.

Das Finanzamt fördert das nebenberufliche Engagement in gemeinnützigen Organisationen mit einem Steuerbonus. Je nach Tätigkeit dürfen Ehrenamtliche pro Jahr ab dem 01.01.2021 zwischen 840 Euro (Ehrenamtspauschale) und 3.000 Euro (Übungsleiterpauschale) steuerfrei verdienen. Wichtig dabei ist zu wissen, dass die Tätigkeit nicht als Hauptberuf ausgeübt werden darf, gemeinnützigen Zwecken dient und gemeldet werden muss. Berufstätige und Rentner müssen die Pauschalen beim Finanzamt angeben, Bezieher von Arbeitslosengeld I oder II (Hartz IV) haben dies der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter zu melden.
Bei weiteren Fragen dazu berät das Freiwilligenzentrum Offenbach gerne.

Checkliste für ein Gespräch mit der Organisation

Es ist wichtig, dass Sie mit Ihrer freiwilligen Tätigkeit zufrieden sind. Wir haben Ihnen ein paar Fragen zusammengestellt, die Sie vor Aufnahme der Tätigkeit in einer Organisation oder Einrichtung in einem Gespräch klären sollten.

Fragen zum Tätigkeitsbereichbereich

  • Sind die Aufgaben konkret definiert (evtl. auch das, was nicht dazugehört)?
  • Ist der Zeitaufwand geregelt?
  • Ist Ihre Tätigkeit klar zu den Aufgaben der Hauptamtlichen abgegrenzt?
  • Welche Verabredungen gibt es zum Informationsfluss zwischen Ihnen und der Organisation?

Fragen zur Einarbeitung und Begleitung

  • Wie werden Sie eingeführt? Wer ist Ihre Kontaktperson und welche Aufgaben hat sie?
  • Wie ist die Kontaktperson erreichbar?
  • Gibt es eine Probezeit (wir empfehlen eine Probezeit von beispielsweise 4 Wochen)?
  • Werden mit Ihnen Vereinbarungen getroffen, falls Sie einmal absagen müssen?
  • Bekommen Sie einen Nachweis für Ihre Tätigkeit?
  • Gibt es Erwartungen oder Hoffnungen, dass Sie sich gelegentlich auch über die eigentliche Tätigkeit hinaus engagieren (z. B. bei einer Veranstaltung)?

Mitbestimmung und Gestaltungsmöglichkeiten

  • Können Sie Ihre Meinung und Ihre Ideen einbringen?
  • Kostenregelungen, Versicherungen und Anerkennung
  • Werden Fahrtkosten erstattet? Können Kosten anfallen und werden diese dann ersetzt?
  • Gegen welche Risiken sind Sie versichert?
  • Stehen Ihnen Fortbildungsmaßnahmen offen?
  • Welche Formen der Anerkennung werden gepflegt?

Qualifizierungen

Überall in Hessen findet Weiterbildung für diejenigen statt, die sich ehrenamtlich oder freiwillig engagieren wollen. Dies ist für viele Menschen eine wichtige Voraussetzung, um neue Aufgaben erfüllen zu können – in der Leitungs- und Vorstandsarbeit von Vereinen, beim Engagement für Kinder oder in die Betreuung alter Menschen. Das Land Hessen unterstützt und fördert über das Freiwilligenzentrum Offenbach (FzOF) in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule Offenbach Qualifizierungs- und Koordinierungsmaßnahmen für ehrenamtliche Arbeit im sozialen Bereich.

Darüber hinaus bietet das Freiwilligenzentrum selber Qualifizierungen an, wie zum Beispiel die jährliche Seniorenbegleiterschulung.
Auch bei anderen Organisationen in Offenbach können Interessierte oft kostenfreie Schulungen wahrnehmen.

Schauen Sie dazu in den Veranstaltungskalender des Freiwilligenzentrums: https://fzof.de/veranstaltungen/ (Öffnet in einem neuen Tab)

Wer sich zum Thema Freiwilligenmanagement weiterbilden möchte kann beim Land Hessen eine entsprechende Fortbildung machen: Fortbildungsangebote Land Hessen (Öffnet in einem neuen Tab)

Das hessische Qualifizierungsprogramm fördert Qualifizierungsmaßnahmen und vernetzt Ehrenamtliche in den Vereinen und Initiativen vor Ort. Auf der Seite der Ehrenamtskampagne finden sich die aktuellen Angebote: https://www.deinehrenamt.de/QF (Öffnet in einem neuen Tab)

Hier das aktuelle Angebot von vergünstigten oder kostenfreien Qualifizierungen für Ehrenamtliche in der Volkshochschule Offenbach. Bitte buchen Sie über die Volkshochschule die Kurse und beachten Sie auch die Anmeldefristen: Kursprogramm der VHS zum Thema Ehrenamt (Öffnet in einem neuen Tab)

 

Förderprogramme des Landes Hessen

Das Land Hessen fördert und unterstützt ehrenamtliches Engagement auf vielfältige Weise, schafft die notwendigen Strukturen und gibt auch finanzielle Rückendeckungen bei neuen Aufgaben. Ob Sport, Jugend, Kultur, Umwelt oder viele weitere Bereiche: Es lohnt sich, die Förderprogramme zu kennen und zu nutzen.

Weitere Informationen dazu unter: https://www.deinehrenamt.de/foerderprogramme (Öffnet in einem neuen Tab)

Ehrenamtskampagne des Landes Hessen

Auf folgender Webseite erhalten Sie ausführliche Informationen zu allen Themen rund um bürgerschaftliches Engagement in Hessen: www.deinehrenamt.de (Öffnet in einem neuen Tab)

Ehrenamtsbeauftragter

Stadt Offenbach am Main - Rathaus
Berliner Straße 100
63065 Offenbach

Postanschrift

Stadtverwaltung Offenbach
63061 Offenbach

Hinweise zur Barrierefreiheit

WC
Barrierefreier Zugang

Rollstuhlgerechter Zugang: Ja
Aufzug vorhanden: Ja
Behindertenparkplätze sind auf der Berliner Straße neben der Zufahrt zur Tiefgarage Rathaus/Haus der Wirtschaft vorhanden

Hinweise zur Erreichbarkeit

S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Marktplatz) Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)

Weitere Hinweise

Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116; Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111

Öffnungszeiten

Montag - Freitag:
nach Vereinbarung

Erläuterungen und Hinweise

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