Wissenswertes zum Thema Ehrenamt
Was ist wichtig im Ehrenamt? Worauf sollte man achten, wenn man sich freiwillig engagiert? Nachfolgend haben wir einige nützliche Informationen für Sie zusammengestellt.
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Aufnahme eines Ehrenamts
Auch bei der Aufnahme eines Ehrenamtes können die ersten Schritte mitunter herausfordernd sein. Um den Einstieg ins Ehrenamt zu erleichtern, haben wir einige hilfreiche Tipps zusammengestellt:
Checkliste für den Einstieg ins Ehrenamt
Vor dem Einstieg ins Ehrenamt sollten Sie sich mit den unterschiedlichen Möglichkeiten beschäftigen, um eine ideale freiwillige Tätigkeit für Sie zu finden. Wir haben Ihnen ein paar Fragen zusammengestellt, mit denen Sie sich beschäftigen sollten:
- Warum möchten Sie sich engagieren?
- In welchem Bereich möchten Sie sich engagieren?
- Welche Erfahrungen/Fähigkeiten können sie einbringen?
- Wie viel Zeit können Sie aufbringen?
- Möchten Sie eigenverantwortlich oder lieber im Team tätig sein?
- Möchten Sie sich langfristig und regelmäßig engagieren oder ein befristetes Projekt begleiten?
Bei der Suche nach einer für Sie passenden Einsatzmöglichkeit kann Sie das Freiwilligenzentrum Offenbach unterstützen. Am besten setzen Sie sich telefonisch vorab mit den dortigen Ansprechpartnerinnen für eine Beratung in Verbindung. In der Regel vereinbaren diese ein Termin mit Ihnen, um in einem persönlichen und kostenlosen Gespräch nach einer Möglichkeit zu schauen, wie Sie sich mit Ihren Bedürfnissen und zeitlichen Möglichkeiten ehrenamtlich einbringen können.
Terminvereinbarungen können entweder telefonisch unter 069-82367039 oder per E-Mail an infofzofde erfolgen.
Checkliste für ein Gespräch mit der Organisation
Es ist wichtig, dass Sie mit Ihrer freiwilligen Tätigkeit zufrieden sind. Wir haben Ihnen ein paar Fragen zusammengestellt, die Sie vor Aufnahme der Tätigkeit in einer Organisation oder Einrichtung in einem Gespräch klären sollten.
Fragen zum Tätigkeitsbereich
Fragen zur Einarbeitung und Begleitung
Fragen zu Mitbestimmungs- und Gestaltungsmöglichkeiten
Bildungsurlaub für die Weiterbildung im Ehrenamt
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es für Beschäftigte in Hessen möglich, sich an 5 Tagen im Jahr (bei einer Vollzeitarbeit) für Bildungsurlaub freistellen zu lassen. Hierbei können auch Bildungsveranstaltungen besucht werden, die der Qualifizierung oder Fortbildung zur Wahrnehmung des Ehrenamtes dienen.
Die Schulung sollte durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration anerkannt sein. Dieses stellt auf der Internetseite Bildungsberatung-Hessen alle wichtigen Informationen zum Anspruch und der Beantragung zur Verfügung:
Ehrenamtskampagne des Landes Hessen
Förderprogramme
Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union unterstützen ehrenamtliches Engagement auf vielfältige Weise, schaffen die notwendigen Strukturen und geben auch finanzielle Rückendeckungen bei neuen Aufgaben. Ob Sport, Jugend, Kultur, Umwelt oder in vielen weiteren Bereichen: Es lohnt sich, die Förderprogramme zu kennen und zu nutzen.
Weitere Informationen dazu unter:
Freistellung im Ehrenamt
Um sicherzustellen, dass Menschen die Möglichkeit haben, sich ehrenamtlich zu engagieren, ohne dabei finanzielle Einbußen oder zusätzlichen beruflichen Mehraufwand zu erfahren, gibt es in Hessen die Möglichkeit, sich unter gewissen Voraussetzungen für ehrenamtlichen Tätigkeiten freistellen zu lassen.
Die Freistellung sowie eine eventuelle Übernahme des Verdienstausfalls sind abhängig vom jeweiligen Ehrenamt. Wir haben die entsprechenden Informationen nach den verschiedenen Bereichen des Ehrenamtes sortiert.
Freistellung und Lohnkostenübernahme für Jugendarbeit
Freistellung im Ehrenamt des Brand- und Katastrophenschutzes
Freistellung als Mitglied der Gemeindevertretung
Freistellung als Richterin und Richter (Schöffinnen und Schöffen)
Freistellung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst mit einer Ehrenamtskarte oder Jugendleitercard
Führungszeugnis
Ein Führungszeugnis gibt Auskunft darüber, ob und inwieweit eine Person vorbestraft ist. Manche Organisationen, Vereine und Institutionen legen Wert auf dieses Zeugnis. Denn bei besonders verantwortungsvollen Tätigkeiten, zum Beispiel in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, in der Pflege oder auch bei Rettungsdiensten, könnten bestimmte Vorstrafen dagegensprechen, dass sich jemand in dem gewünschten Bereich engagiert.
Was steht in einem Führungszeugnis und wann kann es beantragt werden?
Was ist ein erweitertes Führungszeugnis und wer bekommt dieses?
Wo kann ein Führungszeugnis beantragt werden? Welche Gebühren fallen an?
Kompetenznachweis Hessen
Personen, die sich im Jahr mindestens 80 Stunden ehrenamtlich und freiwillig engagieren, können sich in Hessen zur Bestätigung und als Anerkennung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit eine Bescheinigung, auch „Kompetenznachweis“ genannt, ausstellen lassen. Der Kompetenznachweis beschreibt alle Fähigkeiten und Qualifikationen, die sich Personen über ihr freiwilliges Engagement erworben oder eingesetzt haben (zum Beispiel Teamfähigkeit und Kommunikationsstärke).
Eine wichtige Zusatzqualifikation, die zum Beispiel bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz oder zur Bewerbung für einen Studien-/Arbeitsplatz genutzt werden kann.
Der Kompetenznachweis kann eigenständig oder über die Organisation, in der man sich engagiert, erstellt werden.
Alle weiteren Informationen und das Online-Antragsformulare gibt es unter:
Qualifizierung
Überall in Hessen findet Weiterbildung für diejenigen statt, die sich ehrenamtlich oder freiwillig engagieren wollen. Dies ist für viele Menschen eine wichtige Voraussetzung, um neue Aufgaben erfüllen zu können – in der Leitungs- und Vorstandsarbeit von Vereinen, beim Engagement für Kinder oder bei der Betreuung alter Menschen. Das Land Hessen unterstützt und fördert über das Freiwilligenzentrum Offenbach (FzOF) in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule Offenbach Qualifizierungs- und Koordinierungsmaßnahmen für ehrenamtliche Arbeit im sozialen Bereich.
Darüber hinaus bietet das Freiwilligenzentrum selber Qualifizierungen an, wie zum Beispiel die jährliche Seniorenbegleiterschulung.
Auch bei anderen Organisationen in Offenbach können Interessierte oft kostenfreie Schulungen wahrnehmen.
Schauen Sie dazu in den Veranstaltungskalender des Freiwilligenzentrums Offenbach:
Wer sich zum Thema Freiwilligenmanagement weiterbilden möchte, kann beim Land Hessen eine entsprechende Fortbildung machen:
Das hessische Qualifizierungsprogramm fördert Qualifizierungsmaßnahmen und vernetzt Ehrenamtliche in den Vereinen und Initiativen vor Ort. Auf der Seite der Ehrenamtskampagne finden sich die aktuellen Angebote:
Unter folgendem Link erhalten Sie eine Übersicht zu den aktuellen Angeboten von vergünstigten oder kostenfreien Qualifizierungen für Ehrenamtliche in der Volkshochschule Offenbach. Bitte buchen Sie über die Volkshochschule die Kurse und beachten Sie auch die Anmeldefristen:
Vergütung im Ehrenamt
Freiwilliges Engagement ist grundsätzlich eine unentgeltliche Tätigkeit ohne eine Aufwandsentschädigung, die über die Erstattung der Kosten hinausgeht. Anfallende Kosten, wie beispielsweise für Fahrten, werden in manchen Fällen über eine pauschale Erstattung geregelt. Es gibt keinen Anspruch auf Kostenerstattung. Abstimmungen dazu erfolgen mit den Kontaktpersonen der einsetzenden Stellen/Organisationen.
Das Finanzamt fördert das nebenberufliche Engagement in gemeinnützigen Organisationen mit einem Steuerbonus. Je nach Tätigkeit dürfen Ehrenamtliche pro Jahr ab dem 01.01.2021 zwischen 840 Euro (Ehrenamtspauschale) und 3.000 Euro (Übungsleiterpauschale) steuerfrei verdienen. Wichtig dabei ist zu wissen, dass die Tätigkeit nicht als Hauptberuf ausgeübt werden darf, gemeinnützigen Zwecken dient und gemeldet werden muss. Berufstätige und Rentner müssen die Pauschalen beim Finanzamt angeben. Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld I oder II (Hartz IV) haben dies der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter zu melden.
Freistellung
Versicherungsschutz
Wer sich für ein Engagement entscheidet und ehrenamtlich tätig wird, denkt nicht zuerst daran, was alles passieren könnte. Schließlich will man Gutes tun. Aber es ist gut zu wissen, unter welchen Umständen freiwillige Tätigkeiten unfall- und haftpflichtversichert sind. Wer zahlt denn, wenn etwas passiert? Oder wichtiger noch – was ist denn nicht versichert? Wo tragen Freiwillige selbst die Verantwortung?
In der Regel sind Engagierte über die Organisation, für die sie tätig sind, versichert. Bei Vereinen ist zumeist eine Mitgliedschaft für den Versicherungsschutz notwendig. Darüber hinaus sind alle Hessen, die sich ehrenamtlich engagieren, über die Rahmenverträge, die das Land Hessen mit der Sparkassenversicherung geschlossen hat, versichert, um eventuelle Lücken zu schließen.
Die Rahmenvereinbarungen des Landes Hessen mit den Versicherungsträgern umfassen Unfall- und Haftpflichtversicherung. Sie treten dann in Kraft, wenn ein Schaden nicht durch eine private oder andere vorrangige Versicherung abgedeckt ist.
Unfallversicherung
Haftpflichtversicherung
Zeugnisbeiblatt
Schülerinnen und Schüler können sich in Hessen zur Bestätigung und als Anerkennung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit eine Bescheinigung als Anlage zum Zeugnis, auch „Zeugnisbeiblatt“ genannt, ausstellen lassen. Darin stehen Angaben zur Art und Dauer der ehrenamtlichen Tätigkeit und gegebenenfalls zu erworbenen Kompetenzen und Fähigkeiten. Eine wichtige Zusatzqualifikation, die zum Beispiel bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz oder zur Bewerbung für einen Studienplatz genutzt werden kann.
Alle weiteren Informationen und Formulare gibt es unter:
Was ist das Zeugnisbeiblatt?
Wer kann sich ein Zeugnisbeiblatt ausstellen lassen?
Wann kann ein Zeugnisbeiblatt ausgestellt werden?
Wer füllt das Zeugnisbeiblatt aus?
Was ist beim Ausfüllen des Zeugnisbeiblatts zu beachten?
Antrag zur Beifügung zum Zeugnis: Was ist zu beachten?
Wer fügt das Beiblatt dem Zeugnis bei?
Was kann mit dem Zeugnisbeiblatt gemacht werden?
Ehrenamtsbeauftragter
Stadt Offenbach am Main - Rathaus
Berliner Straße 100
63065 Offenbach
Postanschrift
Stadtverwaltung Offenbach
Hinweise zur Barrierefreiheit
WC
Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechter Zugang: Ja
Aufzug vorhanden: Ja
Behindertenparkplätze sind auf der Berliner Straße neben der Zufahrt zur Tiefgarage Rathaus/Haus der Wirtschaft vorhanden
Hinweise zur Erreichbarkeit
Weitere Hinweise
Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116;
Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111
Öffnungszeiten
Montag - Freitag:
nach Vereinbarung
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