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Stadt Offenbach

Häusliche und sexualisierte Gewalt - Hilfesystem

Gewalt gegen Frauen im familiären und öffentlichen Raum ist Teil unserer Wirklichkeit. Laut bundesweiten Studien hat jede 3. Frau bereits einmal Gewalt erlitten, in Fällen häuslicher Gewalt sind es - nach neuesten Statistiken in Hessen - ca. 90% Frauen, die Gewalt von Männern erleben. Ob es sich um körperliche, seelische oder sexuelle Gewalt handelt, die Folgen für die Betroffenen sind schwerwiegend und hinterlassen Spuren für das Leben.

Die Verbesserung des Interventionssystems bei häuslicher Gewalt ist eine Aufgabe der kommunalen Frauenbeauftragten. Der Schutz vor Gewalt im sozialen Nahbereich ist eine staatliche Aufgabe, die sowohl Repression gegen Gewalttäter wie Prävention und Schutz für Betroffene sowie Aufklärung und Information der Öffentlichkeit umfaßt. Dies kann nur durch Abstimmung und Vernetzung der beteiligten Stellen, von Polizei, Justiz, Beratungsstellen und zuständigen Fachämtern (Jugendamt, Sozialamt, Ordnungsamt, Ausländeramt u.w.) geschehen.

Arbeitskreis gegen häusliche und sexualisierte Gewalt Offenbach

Der Arbeitskreis gegen häusliche und sexualisierte Gewalt Offenbach wurde in der Stadt Offenbach als einer der ersten in Hessen bereits Anfang der 90iger Jahre gebildet, hier arbeiten Polizei, Justiz, Stadt und Beratungsstellen gemeinsam an der Verbesserung der Hilfen. Koordinatorin des Arbeitskreises ist die kommunale Frauenbeauftragte.

Frauenhaus

Das Frauenhaus stellt ein wesentliches Hilfsangebot für von Gewalt bedrohte Frauen dar. Es wird betrieben vom Verein Frauen helfen Frauen und finanziell unterstützt von der Stadt Offenbach und dem Land Hessen. Im Frauenhaus gibt es für Frauen und Kinder, die Schutz vor häuslicher Gewalt benötigen, 32 Plätze und begleitende Hilfen z.B. bei Behördengängen, bei der Kindererziehung, durch Freizeitangebote u.a.m. In der Beratungsstelle können Sie Termine für eine Beratung vereinbaren, welche Hilfen für Sie in frage kommen. Erreichbar unter Tel.: 069 / 88 61 39 Frauenhaus ; 069 / 81 65 57 Beratungsstelle.

Frauennotruf Pro Familia

Der Frauennotruf Pro Familia bietet Beratungen für Opfer von Vergewaltigungen und sexueller Nötigung bis zu sexueller Belästigung in Offenbach unter Tel.: 069 / 85096800. In allen Fragen der Sexualpädagogik und der Familienplanung, auch Schwangerschaftskonfliktberatung wenden Sie sich an die Pro Familia in Offenbach auch.

Polizei

Die Polizei ist oft die erste Anlaufstelle und von besonderer Bedeutung für betroffene Frauen. Die Polizeibeamten/-innen vor Ort sind diejenigen, die den ersten Kontakt haben und die Staatsgewalt verkörpern. Im Bundesland Hessen wurden unter Federführung des Landespolizeipräsidiums und des Hessischen Landeskriminalamtes sowie mit Beteiligung der örtlichen Polizeibehörden, den Polizeischulen und der Verwaltungsfachhochschule "Polizeiliche Handlungsleitlinien zur Bekämpfung häuslicher Gewalt" erarbeitet und den Dienststellen zugeleitet. Diese Entwicklung ist auch Ergebnis der jahrelangen Kooperation mit den örtlichen Polizeipräsidien in den regionalen Arbeitskreisen, die in der Stadt Offenbach als sehr gut zu bewerten ist. Für die Stadt Offenbach zuständig ist das Polizeipräsidium Südosthessen, Tel.: 069 / 80 98 - 0.

Männerberatung

Stichwort Männerberatung: in der Stadt Offenbach wird seit mehreren Jahren das Programm "Beratung bei Streit und Eskalation in Partnerschaft und Familie" durchgeführt, das sich auf die Arbeit mit Gewalttätern spezialisiert hat. Das Angebot "Streit...Krise...Gewalt" des Caritasverbandes (Caritashaus St. Josef) richtet sich an Männer und an Paare. Im Rahmen des Strafverfahrens kann nach § 153a StPO bei minderschweren Fällen häuslicher Gewalt Gewalttätern eine Beratungsauflage von 12 Stunden Beratung erteilt werden.

Seit 2002 ist das Gewaltschutzgesetz in Kraft, nachdem ein gewalttätiger Partner per gerichtlicher Verfügung der Wohnung verwiesen werden kann und Kontaktnäherungsverbote ausgesprochen werden können. Die Polizei- und Ordnungsbehörden sind zudem befugt, im Rahmen des § 31 HSOG Platzverweise auszusprechen. Bei der Antragsstellung behilflich sind die Rechtsantragsstellen der Amtsgerichte. In einigen Fällen kann die Einschaltung eines Rechtsanwaltes/einer Rechtsanwältin von Nutzen sein.

Migrantinnen

Für viele Migrantinnen sind die Veränderungen beim § 19 Ausländergesetz, die nach jahrelanger Lobbyarbeit von Frauenverbänden eingeführt wurden, positiv. Die allgemeine Wartefrist zur Erlangung eines eigenständigen Aufenthaltsrechtes wurde von vier auf zwei Jahre herabgesetzt und die Härteklausel umgestaltet. In besonderen Härtefällen, die auf das Erleiden von physischer und psychischer Gewalt abzielen, kann auch die Wartezeit von zwei Jahren entfallen. Dies entspricht noch nicht dem geforderten eigenständigen Aufenthaltsrecht von ausländischen Frauen, stellt aber eine Verbesserung für von Gewalt betroffene Migrantinnen dar.

Zeugenbetreuung im Amtsgericht Offenbach

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