Inhalt anspringen

Stadt Offenbach

Prostituiertenschutzgesetz

Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz der in der Prostitution tätigen Personen ist zum 1. Juli 2017 in Kraft getreten.

Eckpunkte: Das Gesetz regelt die Anmeldepflicht und Pflicht zur Gesundheitsberatung. Ziel der neuen Regelung ist es, dass Menschen besser über ihre Rechte und Pflichten informiert sind, wenn sie als Prostituierte arbeiten. Außerdem sollen die Lebens- und Arbeitsumstände der in der Prostitution tätigen erkundet werden, wobei zugleich auf diverse Hilfsangebote und soziale Sicherungssysteme vorgestellt werden. Alle  Prostitutionsstätten benötigen seit 1.7.2017 eine behördliche Erlaubnis und die Betreiber werden einer Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen. Die Gewerbetreibenden müssen dafür Sorge tragen, dass Sicherheit und Gesundheit von Prostituierte, Kundschaft und anderen Personen im Betrieb gewahrt werden. 

Erläuterungen und Hinweise