Grundsteuerreform
Bundesregierung und Bundesländer haben aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgericht die Berechnung der Grundsteuer neugeregelt. Die Reform tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft.
Allen Eigentümerinnen und Eigentümern schickt die Stadt Offenbach im Januar 2025 ihren jeweiligen neuen Grundsteuer-Bescheid zu. Die bisherigen Festsetzungen enden zum 31. Dezember 2024.
Unverändert gilt auch zukünftig: Die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer berechnet sich aus der Multiplikation des individuellen Steuermessbetrages mit dem kommunalen Hebesatz.
Aktueller Stand
Als Eigentümerin oder Eigentümer müssten Sie zwischenzeitlich bereits Ihren neuen Grundsteuermessbetrag vom Finanzamt erhalten haben. Das Finanzamt übermittelt aktuell alle neuen Steuermessbeträge elektronisch auch an die Stadt Offenbach. Die Steuerabteilung der Kämmerei muss diese prüfen und ggf. Unklarheiten mit dem Finanzamt abklären.
Neuer Hebesatz
Aufgrund der teils erheblichen Änderungen bei den Steuermessbeträgen ist es erforderlich, dass nahezu alle Kommunen ihren Hebesatz ändern müssen. Die Reform soll „aufkommensneutral“ erfolgen, d. h. die Kommunen sollen weder weniger noch mehr Einnahmen als bisher aus der Grundsteuer erzielen. Das bedeutet: Die Einnahmen aus der Grundsteuer bleiben für die Stadt gleich.
Die hessische Finanzverwaltung hat für alle Gemeinden in Hessen ausgerechnet, welcher Hebesatz notwendig wäre, damit die Gemeinden die gleichen Einnahmen aus der Grundsteuer erzielen wie vor der Reform. Für die Stadt Offenbach wäre ein Hebesatz von 1201 Punkten (bisher: 895 Punkte) erforderlich, um wie im Jahr 2024 (dem Jahr vor der Reform) auf Gesamteinnahmen von 45,3 Millionen Euro zu kommen.
Der berechnete Vorschlag für einen Hebesatz in Offenbach ist rechtlich aber nicht bindend. Zudem handelt es sich hierbei zum Teil nur um Hochrechnungen. Da es noch zu Änderungen der Steuermessbeträge kommen kann, wird die Kämmerei der Stadt Offenbach bis zum Herbst nachrechnen und prüfen, welche Höhe der Hebesatz tatsächlich haben muss. Die endgültige und rechtskräftige Festsetzung des Hebesatzes beschließen die Stadtverordneten.
Vorgehensweise
Die Kämmerei wird alle vom Finanzamt übermittelten Daten zu den Steuermessbeträgen überprüfen. Sie wird den Stadtverordneten auf Basis der eigenen Berechnungen einen Vorschlag für den neuen Hebesatz einreichen. Die Stadtverordneten werden diesen im Rahmen der Haushaltssatzung 2025 voraussichtlich im Dezember 2024 beschließen.
Was bedeutet die Reform für mich?
Aufgrund der neuen Berechnungsgrundlage, die das Land einheitlich für Hessen festgelegt hat, ändern sich für nahezu alle Eigentümerinnen und Eigentümer die Steuermessbeträge: Sie fallen zum Teil geringer, zum Teil höher aus. Dadurch verändert sich auch die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer.
Für einige wird es erheblich teurer werden (!), für andere spürbar günstiger. Tendenziell werden ältere Immobilien künftig stärker besteuert, jüngere Immobilien weniger stark als bisher. Maßgeblich dafür, ob mehr oder weniger gezahlt werden muss, ist der individuelle Steuermessbetrag.
Da die Grundsteuer auf die Nebenkosten umgelegt werden kann, betrifft die Reform auch alle Mieterinnen und Mieter. Auch für sie gilt: Einige müssen ab Januar 2025 weniger, andere deutlich mehr zahlen. Mit der Vermieterin / dem Vermieter sollte daher zum Jahresbeginn 2025 eine Anpassung der Vorauszahlungen für die Nebenkosten besprochen werden.