Grundsteuerreform
Bundesregierung und Bundesländer haben aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts die Berechnung der Grundsteuer neu geregelt. Die Reform trat zum 1. Januar 2025 in Kraft.
Für die Mehrheit der Eigentümerinnen und Eigentümer (rund 61 Prozent aller Objekte) wird die Grundsteuer ab 2025 günstiger - für rund 39 Prozent jedoch teils deutlich teurer!
Die Höhe der jährlich von Ihnen zu zahlenden Grundsteuer können Sie berechnen, indem Sie Ihren individuellen Steuermessbetrag mit dem neuen Hebesatz der Stadt Offenbach von 1230 Punkten multiplizieren. Das Ergebnis teilen Sie anschließend durch 100. Diese Summe entspricht dem jährlich zu zahlenden Betrag in Euro.
Bitte beachten Sie: Die Grundsteuer wird in der Regel viermal im Jahr (quartalsweise) abgebucht.
Weitere Details sowie einen Frage-Antwort-Katalog finden Sie auf dieser Seite.
Info-Veranstaltung
Über die Grundsteuer-Reform und den künftigen neuen Hebesatz informierte die Stadt Offenbach rund 130 interessierte Eigentümerinnen und Eigentümer. Die Präsentation von dem Abend finden Sie auf dieser Seite zum Nachschauen.
Aktueller Stand
Als Eigentümerin oder Eigentümer müssen Sie bereits Ihren neuen Grundsteuermessbetrag vom Finanzamt erhalten haben. Das Finanzamt übermittelt alle neuen Steuermessbeträge elektronisch auch an die Stadt Offenbach. Die Steuerabteilung der Kämmerei muss diese prüfen und ggfs. Unklarheiten mit dem Finanzamt abklären.
Bis Mitte Dezember 2024 wurden noch nicht alle Daten an die Stadt übermittelt. Deshalb konnte der finale neue Hebesatz nicht mehr bis Januar 2025 berechnet werden.
Die neuen Grundsteuer-Bescheide versendet die Stadt Offenbach im April 2025. Im Mai findet die Zahlung für das erste Quartal 2025 (Januar bis März) gemeinsam mit der regulären Fälligkeit des zweiten Quartals 2025 (April bis Juni) statt.
Neuer Hebesatz
Aufgrund der teils erheblichen Änderungen bei den Steuermessbeträgen ist es erforderlich, dass nahezu alle Kommunen ihren Hebesatz ändern müssen. Die Reform soll „aufkommensneutral“ erfolgen, d. h. die Kommunen sollen weder weniger noch mehr Einnahmen als bisher aus der Grundsteuer erzielen. Das bedeutet: Die Einnahmen aus der Grundsteuer bleiben für die Stadt gleich.
Die hessische Finanzverwaltung hat für alle Gemeinden in Hessen ausgerechnet, welcher Hebesatz notwendig wäre, damit die Gemeinden die gleichen Einnahmen aus der Grundsteuer erzielen wie vor der Reform. Für die Stadt Offenbach wäre ein Hebesatz von mindestens 1201 Punkten (bisher: 895 Punkte) erforderlich, um wie im Jahr 2024 (dem Jahr vor der Reform) auf Gesamteinnahmen von 46 Millionen Euro zu kommen. Die Stadt Offenbach hat im Vergleich zu der hessischen Finanzverwaltung die aktuellsten Zahlen für die exakte Berechnung des Hebesatzes verwendet. Nach diesen Daten ergab sich der aufkommensneutrale Hebesatz von 1230 Punkten. Der endgültige und rechtskräftige Festsetzung des errechneten Hebesatzes wird voraussichtlich am 20. März in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.