Allgemeine Informationen zur Briefwahl
Grundsätzlich geben Sie Ihre Stimmen am Wahlsonntag im Wahllokal ab. Sie haben aber auch die Möglichkeit, schon vorher oder von einem anderen Ort aus an der Wahl teilzunehmen. Hierfür können Sie Briefwahlunterlagen beantragen.
Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen sie bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein beantragen. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht.
Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt.
Mit einem Wahlschein kann man alternativ außerdem in einem beliebigen anderen Wahlbezirk dieses Wahlkreises wählen.
Das Briefwahlbüro der Stadt Offenbach am Main finden Sie künftig im:
Bürgerbüro
Kaiserstraße 39
63065 Offenbach am Main
Wie und wo beantrage ich Briefwahlunterlagen?
An welche Anschrift werden Briefwahlunterlagen versendet?
Wann muss ich Briefwahlunterlagen beantragen?
Kann ich auch vom Ausland aus per Briefwahl wählen?
Meine Briefwahlunterlagen sind nicht angekommen oder verloren gegangen. Was muss ich tun?
Rechtsgrundlagen
Bürgerbüro Wahlen
Stadt Offenbach am Main - Kaiserpalais
Kaiserstraße 39
63065 Offenbach am Main
Hinweise zur Barrierefreiheit
Barrierefreier Zugang
Hinweise zur Erreichbarkeit
Weitere Hinweise
Parkhaus KOMM, Parkhaus IHK Offenbach, Parkgarage Rathaus, Öffentliche Parkplätze am Mainufer
Öffnungszeiten
Montag
08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag
13:00 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 13:00 Uhr