Offenbach am Main, 10. März 2026 – Der Wahlbereich der Stadt Offenbach am Main möchte die Öffentlichkeit transparent über 2 Fehler informieren, die auf dem Stimmzettel für die bevorstehende Wahl zur Stadtverordnetenversammlung festgestellt worden sind. Diese Fehler betreffen eine Kandidatin und einen Kandidaten auf zwei unterschiedlichen Wahlvorschlägen. Diese beiden Personen sind deshalb bedauerlicherweise nicht wählbar. Auf die ordnungsgemäße Durchführung der Kommunalwahlen in Offenbach und deren Ergebnis haben diese Fehler allerdings keine relevante Auswirkung. Diese Einschätzung hat die Wahlleitung rechtlich prüfen lassen und ist bestätigt worden.
Fehler Nr. 1
Bei der Liste Nr. 8, Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit (BIG), kam es zu einer fehlerhaften Darstellung von 2 Kandidat*innen: Der ursprünglich auf Position 26 des Wahlvorschlags geführte Kandidat, Herr Butt, Arshad Mahmood, ist auf dem gedruckten Stimmzettel nicht verzeichnet. Stattdessen wird eine andere Kandidatin, Frau Noman, Momal Arshad, die auf Position 34 des Wahlvorschlags steht, versehentlich zusätzlich auf Position 26 aufgeführt (also doppelt).
Was bedeutet das für die Wahlberechtigten?
Aufgrund dieses Fehlers, die nicht die Partei Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit (BIG), sondern der Wahlbereich der Stadt Offenbach zu verantworten hat, ist Arshad Mahmood Butt deshalb bedauerlicherweise nicht wählbar.
Die Stimmen, die auf Listenplatz 826 entfallen (das wäre der Listenplatz von Hr. Butt gewesen), kommen nun ausschließlich der Liste Nr. 8 (BIG) in der Gesamtheit zu Gute. Fr. Noman behält ihren Listenplatz 834 und kann über diesen Platz unverändert gewählt werden.
Was bedeutet das für die Liste 8?
Der Fehler führt rechnerisch zu keiner Benachteiligung der Partei BIG. Weiterhin kann diese Liste von jeder Wählerin bzw. jedem Wähler jeweils 71 Stimmen (also die maximale Stimmzahl) erhalten.
Fehler Nr. 2
Bei der Liste Nr. 10, Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei), fehlt auf dem Stimmzettel die letzte Kandidatin. Auf dem gedruckten Stimmzettel sind lediglich 24 Bewerber*innen aufgeführt. Die auf Position 25 gemeldete Bewerberin, Frau Stephanie Bauer, ist somit nicht auf dem Stimmzettel enthalten.
Was bedeutet das für die Wahlberechtigten?
Aufgrund dieses Fehlers, die nicht die Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei), sondern der Wahlbereich der Stadt Offenbach zu verantworten hat, ist Stephanie Bauer deshalb bedauerlicherweise nicht wählbar.
Was bedeutet das für die Liste 10?
Der Fehler führt rechnerisch zu keiner Benachteiligung der Tierschutzpartei. Weiterhin kann diese Liste von jeder Wählerin bzw. jedem Wähler jeweils 71 Stimmen (also die maximale Stimmzahl) erhalten.
Der Wahlbereich der Stadt Offenbach am Main bedauert diese Fehler zutiefst und bittet die betroffenen Parteien, die Bewerber*innen sowie alle Wahlberechtigte aufrichtig um Entschuldigung für die aufgetretenen Fehler. Diese sind im Rahmen der komplexen und detailreichen Bearbeitungsprozesse entstanden, die bis zum Druck und Versand der Wahlzettel eine Vielzahl menschlicher und technischer Schritte beinhalten. Der städtische Wahlleiter Markus Eck hat bereits Kontakt zu den betroffenen Parteien aufgenommen, den Sachverhalt aufgeklärt und persönlich bei den Betroffenen um Verständnis und Entschuldigung gebeten.
Um weitere Fehler oder Unstimmigkeiten auszuschließen, wurden zwischenzeitlich nochmals sämtliche Wahlvorschläge und die gedruckten Stimmzettel auf Übereinstimmung geprüft. Es sind keine weiteren Fehler festgestellt worden. Zudem wurden bereits die Bearbeitungs- und Prüfprozesse angepasst, um derartige Fehler für künftige Wahlen auszuschließen.
Wahlleiter Eck betont: „Alle auf den Stimmzetteln korrekt abgegebenen Stimmen behalten ihre volle Gültigkeit und werden entsprechend gewertet. Unabhängig von den festgestellten Fehlern können die Wahlberechtigten ihr Wahlrecht bedenkenlos ausüben.“ Wahlleiter Eck versichert, dass der Wahlbereich die Sachverhalte umgehend umfassend rechtlich hat prüfen lassen. Die identifizierten Fehler haben keinen direkten Einfluss auf die Sitzverteilung. Beide betroffenen Listen können nach wie vor durch ein Listenkreuz das Maximum an möglichen Stimmen (71) erhalten“, so Eck. „Die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung und zum Ausländerbeirat kann wie geplant durchgeführt werden.“