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Stadt Offenbach

Magistrat beschließt Gestaltungssatzung für Ortskern Bieber

30.05.2023

Der Bieberer Ortskern ist ein identitätsstiftender sowie kultur- und architekturhistorisch wichtiger Bereich. Dort befindet sich entlang der hufeisenförmig geschwungen Gassen ein attraktives Nebeneinander historischer Fachwerkhäuser und gründerzeitlicher Wohnhäuser. Allerdings führen zahlreiche bauliche Eingriffe zur Veränderung des historischen Ortskerns. Aus diesem Grund wurde eine Gestaltungssatzung erarbeitet, die den historischen Ortskern mit seiner charakteristischen Gestaltung erhalten soll. In seiner jüngsten Sitzung am Mittwoch, 24. Mai 2023, hat der Magistrat der Satzung zugestimmt. Rechtsverbindlich wird die Gestaltungssatzung jedoch erst nach Zustimmung durch die Stadtverordneten und einer im Anschluss daran erfolgten amtlichen Bekanntmachung.

Bereits bei der Bürgerbeteiligung im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Lebendige Zentren“ wurde deutlich, dass die Sicherung des Bieberer Ortskerns von großer Bedeutung ist. Die Gestaltungssatzung ist eine praxisorientierte Planungshilfe. Zugleich ist sie ein rechtliches Mittel, um die charakteristische Gestaltung des Bieberer Ortskerns zu sichern und um Fehlentwicklungen entgegenzuwirken. Hierfür benennt die Satzung eine Reihe von verbindlichen Regelungen zur Gestaltung von Gebäuden, Dächern, Fassaden, Fenster- und Türöffnungen, Werbeanlagen, Freiflächen und Außenanlagen sowie technischen Anlagen. Die Gestaltungssatzung berücksichtigt zeitgemäße Wohnansprüche mit den aktuellen Bemühungen um Klimaschutz und eine nachhaltige Innenentwicklung.

Unterschiedliche Maßnahmen sollen ihre Anwendung erleichtern. So werden Eigentümerinnen und Eigentümer durch die Stadtteilarchitektin, Thekla Sturm, fachlich unterstützt und beraten. Eine finanzielle Unterstützung ist ebenfalls angedacht und wird derzeit zusammen mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen als Anreizprogramm entwickelt.

Informationen zum Förderprogramm können auf www.offenbach.de/mitte-machen abgerufen werden. Informationen zur kostenfreien Beratung durch die Stadtteilarchitektin gibt es ebenfalls dort oder direkt bei Thekla Sturm unter der Rufnummer 069 63307176 oder per E-Mail an thekla.sturmammonsturmde.

 

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