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Stadt Offenbach

Schwammstadt Offenbach: Förderprogramm zur Anpassung an den Klimawandel

20.07.2023

Die Auswirkungen des Klimawandels werden immer sicht- und spürbarer. Sie verändern die Lebensbedingungen für alle und sind auch schon heute vor der eigenen Haustür wahrnehmbar. Deutlich zunehmende Hitze, Starkregenniederschläge, Dürre, absterbende Vegetation sind einige der Auswirkungen, die weitreichende Folgen haben. Die Hitze wirkt sich negativ auf unsere Gesundheit aus, der Starkregen überflutet Flächen und trägt Boden ab, die Dürre lässt unter anderem Vegetation absterben und die Trinkwasserressourcen schwinden. All das ist in Offenbach schon Realität und wird sich in der Zukunft verstärken.

Der Magistrat hat am 5. Juli 2023 die Einführung eines Förderprogramms zur Klimaanpassung beschlossen. Damit sollen Offenbacherinnen und Offenbacher finanziell dabei unterstützt werden, die Folgen des Klimawandels zu reduzieren. „Mit diesem neuen Förderprogramm wollen wir einen weiteren Schritt in Richtung Schwammstadt gehen. Denn das Zusammenspiel aus verschiedenen Maßnahmen wie Dach- und Fassadenbegrünung, versickerungsfähigen Flächen und dem Einbau von Zisternen verringert das Risiko von Hochwasser und Überschwemmungen, leistet einen Beitrag zur Trinkwasserversorgung und hilft, unsere Stadt an heißen Tagen abzukühlen. Da der Großteil der Flächen privates Eigentum ist, ist es wichtig, Anreize zu schaffen, dass auch diese Flächen an den Klimawandel angepasst werden. Dazu soll dieses Förderprogramm Anreize schaffen“, erläutert Bürgermeisterin und Klimadezernentin Sabine Groß und ruft dazu auf:

Machen Sie Ihr Gebäude oder Ihr Grundstück klimafit für die Zukunft.

Bürgermeisterin Sabine Groß

Für folgende Förderschwerpunkte können Zuschüsse beantragt werden, wenn sie als freiwillige Maßnahmen, also nicht rechtlich vorgeschrieben, durchgeführt werden: extensive und intensive Dachbegrünungen, bodengebundene und wandgebundene Fassadenbegrünungen, Voll- und Teilentsiegelung von Flächen mit Begrünungen sowie der Einbau von Zisternen zur Speicherung von Niederschlagswasser.

Die Förderquoten sind für alle Förderschwerpunkte einheitlich und liegen bei 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Die maximal möglichen Fördersummen liegen je nach Förderschwerpunkt zwischen 5.000 und 7.500 Euro, ausgenommen sind Zisternen, die je nach Größe mit bis zu 500 bis maximal 1.000 Euro bezuschusst werden. Pro Antrag gibt es einen Zuschuss von maximal 10.000 Euro, wenn mehrere Förderschwerpunkte beantragt werden.

Antrags- und förderberechtigt sind Personen mit privatem oder gewerblichem Eigentum in Offenbach. Hierzu gehören auch Wohnungseigentümergemeinschaften mit schriftlichem Einverständnis aller Eigentümerinnen und Eigentümer, Mieterinnen und Mieter, Pächterinnen und Pächter sowie Mietergemeinschaften mit schriftlichem Einverständnis der Eigentümerinnen und Eigentümer. Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, religiöse Gemeinden, eingetragene Vereine und Genossenschaften spricht das Förderprogramm ebenfalls explizit an, wenn sie zu den oben beschriebenen Gruppen gehören.

Das Förderprogramm Klimaanpassung löst mit Inkrafttreten die Entsiegelungsrichtlinie ab und bietet attraktivere Förderquoten. Anträge können eingereicht werden, sobald das Förderprogramm von der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 20. Juli 2023 beschlossen wurde.

Bei Fragen steht das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz über umweltfoerderungoffenbachde oder per Telefon unter 069 8065-2557 zur Verfügung.



Amt für Umwelt und Klima

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Kaiserstraße 39
63065 Offenbach

Hinweise zur Erreichbarkeit

S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz) Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)

Weitere Hinweise

Parkhaus KOMM, Parkhaus IHK Offenbach, Parkgarage Rathaus, Öffentliche Parkplätze am Mainufer

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und nach Vereinbarung

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