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Stadt Offenbach

Niederschlagswassersatzung

Die Niederschlagswassersatzung (NiWaS) regelt in der Stadt Offenbach seit dem 13. Juli 2022 den Umgang mit Regenwasser, das auf Dachflächen und begrünten Tiefgaragen anfällt.

Wasser ist für alle ein wertvolles Gut

Durch die zunehmende Versiegelung, Bebauung und Ableitung in die Kanalisation wird der natürliche Weg des Regenwassers weitgehend unterbunden.

Eine Versickerung oder Verdunstung findet kaum statt. Dadurch kann sich Grundwasser nicht ausreichend neu bilden, was zur Austrocknung von Böden und der Grünbestände führt.

Zudem bringen Starkregenereignisse die Aufnahmekapazität der Kanäle an ihre Grenzen und erhöhen das Überflutungsrisiko.

Grünflächen, auf denen Wasser versickern und verdunsten kann, heizen sich weniger stark auf und sind deshalb auch wichtig für das Klima in der Stadt. Verdunstendes Wasser und gesunde Bäume tragen zur Kühlung bei. Durch die Verwendung des Regenwassers wird zudem ein Beitrag zur Trinkwassereinsparung geleistet.

Die Stadt Offenbach schlägt den Weg einer wassersensiblen Stadtentwicklung ein. Der nachhaltige Umgang mit Regenwasser wird dabei als ein entscheidender Baustein angesehen.

Um die angestrebte Entwicklung mit den gesetzlichen Vorgaben der EU, des Bundes und des Landes Hessen in Einklang zu bringen, wurde in der Stadt Offenbach eine Niederschlagswassersatzung in Kraft gesetzt.

Niederschlagswassersatzung

Die Niederschlagswassersatzung (NiWaS) regelt seit dem 13. Juli 2022 den Umgang mit Regenwasser, das auf Dachflächen und begrünten Tiefgaragen anfällt.

Bei Dächern und begrünten Tiefgaragen ab einer abflusswirksamen Fläche von 30 Quadratmetern muss dafür gesorgt werden, dass darauf anfallende Niederschläge auf dem eigenen Grundstück oder in einer semizentralen Anlage bewirtschaftet werden.

Vorrangig ist die Versickerung auf dem Grundstück zu prüfen. Sofern dies aus technischen Gründen nicht möglich ist, sind andere Formen der Bewirtschaftung wie Verdunstung, Regenwassernutzung, Einleitung in ein Oberflächengewässer oder eine Kombination verschiedener Bewirtschaftungsanlagen in Betracht zu ziehen.

Für die Bewirtschaftung ist eine Entscheidung oder Genehmigung der Unteren Wasserbehörde im Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz erforderlich.

Ausnahmeregelungen von der Satzung

Anschlüsse an die öffentliche Kanalisation, die es bereits vor Wirksamkeit der Satzung gab, genießen Bestandsschutz.

Der Bestandsschutz erlischt, wenn durch Erweiterung, Aufstockung oder Neubau ein bauordnungsrechtliches Anzeige- bzw. Genehmigungsverfahren ausgelöst oder eine Anschlussauskunftsanfrage nach der Grundstücksentwässerungssatzung beim Kanalnetzbetreiber erforderlich wird.

Bestehende Bebauungspläne haben Vorrang gegenüber der Satzung, sofern dort der Umgang mit Niederschlagswasser geregelt ist.

In begründeten Ausnahmefällen kann eine Befreiung von der Bewirtschaftungspflicht beantragt werden.

Die Versickerung des Niederschlags von Balkonen, Terrassen, Verkehrs- und Hofflächen, Tiefgaragenrampen und Tiefgaragenverkehrsflächen ist grundsätzlich verboten und kann nur im Einzelfall und auf Antrag zugelassen werden.

Besonderheit Trinkwasserschutzgebiet

Dachmaterialien, Regenfallrinnen und Regenfallrohre aus Aluminium, Zink, Kupfer oder Blei oder einer Beschichtung damit, sind in diesen Gebieten nicht erlaubt.

Ob Ihr Grundstück in einem Trinkwasserschutzgebiet liegt können Sie online abrufen.

Antragsverfahren

Im Rahmen des Zulassungs- bzw. Befreiungsverfahrens kann die Untere Wasserbehörde auf Antrag eine Auskunft erteilen. Die Fragen sollten über eine Voranfrage möglichst konkret formuliert sein. Ein Online-Formular hierfür finden Sie unter dem unten stehenden Link.

Die Antragsunterlagen können auch formlos in elektronischer Form eingereicht werden und müssen signiert, prüffähig und vollständig im Sinne des Paragraphen 7 der NiWaS sein. Das gilt sowohl für Anträge zur Genehmigung als auch für Befreiungen.

Ist für ein Bauvorhaben eine Baugenehmigung nach der Hessischen Bauordnung oder eine Bauanzeige erforderlich, so ist der wasserrechtliche Antrag spätestens zusammen mit dem Bauantrag oder der Bauanzeige einzureichen.

Bei Verstößen gegen die Niederschlagswassersatzung kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden.



Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Stadt Offenbach am Main - Kaiserpalais
Kaiserstraße 39
63065 Offenbach

Hinweise zur Erreichbarkeit

S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz) Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)

Weitere Hinweise

Parkhaus KOMM, Parkhaus IHK Offenbach, Parkgarage Rathaus, Öffentliche Parkplätze am Mainufer

Öffnungszeiten

Montag - Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

und nach Vereinbarung

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