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Stadt Offenbach

Niederschlagswassersatzung

Die Niederschlagswassersatzung (NiWaS) regelt in der Stadt Offenbach seit dem 13. Juli 2022 den Umgang mit Regenwasser, das auf Dachflächen und begrünten Tiefgaragen anfällt.

Wasser ist für alle ein wertvolles Gut

Durch die zunehmende Versiegelung, Bebauung und Ableitung in die Kanalisation wird der natürliche Weg des Regenwassers weitgehend unterbunden.

Eine Versickerung oder Verdunstung findet kaum statt. Dadurch kann sich Grundwasser nicht ausreichend neu bilden, was zur Austrocknung von Böden und der Grünbestände führt.

Zudem bringen Starkregenereignisse die Aufnahmekapazität der Kanäle an ihre Grenzen und erhöhen das Überflutungsrisiko.

Grünflächen, auf denen Wasser versickern und verdunsten kann, heizen sich weniger stark auf und sind deshalb auch wichtig für das Klima in der Stadt. Verdunstendes Wasser und gesunde Bäume tragen zur Kühlung bei. Durch die Verwendung des Regenwassers wird zudem ein Beitrag zur Trinkwassereinsparung geleistet.

Die Stadt Offenbach schlägt den Weg einer wassersensiblen Stadtentwicklung ein. Der nachhaltige Umgang mit Regenwasser wird dabei als ein entscheidender Baustein angesehen.

Um die angestrebte Entwicklung mit den gesetzlichen Vorgaben der EU, des Bundes und des Landes Hessen in Einklang zu bringen, wurde in der Stadt Offenbach eine Niederschlagswassersatzung in Kraft gesetzt.

Niederschlagswassersatzung

Die Niederschlagswassersatzung (NiWaS) regelt seit dem 13. Juli 2022 den Umgang mit Regenwasser, das auf Dachflächen und begrünten Tiefgaragen anfällt.

Bei Dächern und begrünten Tiefgaragen ab einer abflusswirksamen Fläche von 30 Quadratmetern muss dafür gesorgt werden, dass darauf anfallende Niederschläge auf dem eigenen Grundstück oder in einer semizentralen Anlage bewirtschaftet werden.

Vorrangig ist die Versickerung auf dem Grundstück zu prüfen. Sofern dies aus technischen Gründen nicht möglich ist, sind andere Formen der Bewirtschaftung wie

  • Verdunstung,
  • Regenwassernutzung oder
  • eine Kombination verschiedener Bewirtschaftungsanlagen in Betracht zu ziehen.

Für die Bewirtschaftung ist eine Zustimmung der Unteren Wasserbehörde im Amt für Umwelt und Klima einzuholen.

Ausnahmeregelungen von der Satzung

Anschlüsse an die öffentliche Kanalisation, die es bereits vor Wirksamkeit der Satzung gab, genießen Bestandsschutz.

Der Bestandsschutz erlischt, wenn durch Erweiterung, Aufstockung oder Neubau ein bauordnungsrechtliches Anzeige- bzw. Genehmigungsverfahren ausgelöst oder eine Anschlussauskunftsanfrage nach der Grundstücksentwässerungssatzung beim Kanalnetzbetreiber erforderlich wird.

Bestehende Bebauungspläne haben Vorrang gegenüber der Satzung, sofern dort der Umgang mit Niederschlagswasser geregelt ist.

Wie läuft das Verfahren ab?

Bauherrinnen und Bauherren bzw. Planerinnen und Planer sollten möglichst frühzeitig unter der Email-Adresse regenwasseroffenbachde Kontakt mit dem Amt für Umwelt und Klima aufnehmen und ein Konzept zur Umsetzung der Bewirtschaftungspflicht abstimmen.

Eine Bewirtschaftung im Sinne der Satzung kann beispielsweise die anteilige Verdunstung, Nutzung und Versickerung von Niederschlagswasser umfassen. Vorrangig ist immer die technische Umsetzbarkeit einer Versickerung zu prüfen, um die Ableitung von Niederschlagswasser in die Kanalisation möglichst vollständig zu vermeiden. Falls eine Versickerung nicht möglich ist oder wahlweise in Ergänzung zu einer Versickerung, sind Maßnahmen zur Speicherung und Nutzung sowie Verdunstung des Niederschlagswassers umzusetzen. Idealerweise können verschiedene Maßnahmen und Anlagen kombiniert werden, z.B. ein Gründach, eine Zisterne und eine nachgeschaltete Versickerungsmulde.

Für den geplanten Umgang mit anfallendem Niederschlagswasser sollte idealerweise bis zur Einreichung des Bauantrags bei der Bauaufsicht und des Entwässerungsgesuchs beim Eigenbetrieb Stadt Offenbach (ESO) eine Zustimmung der Unteren Wasserbehörde des Amtes für Umwelt und Klima vorliegen.

Das Prüfverfahren ist jedoch unabhängig vom Baugenehmigungsverfahren. Daher kann prinzipiell auch noch nach Bauantragstellung eine Abstimmung erfolgen. Dabei geht die Bauherrschaft allerdings das Risiko ein, dass Änderungen an der Freiflächenplanung bzw. am Bauantrag erforderlich werden, um die Regelungen der Satzung einhalten zu können.

Checkliste zur Niederschlagswasserbewirtschaftung

Die ausgefüllte Checkliste Niederschlagswasserbewirtschaftung wird für die Untere Wasserbehörde zur weiteren Prüfung und die erforderliche Zustimmung benötigt. Hierfür können Sie auch das unten verlinkte Online-Formular nutzen. Gleichzeitig dient die Checkliste auch als Hilfestellung, welche Möglichkeiten der Niederschlagswasserbewirtschaftung zu prüfen sind und welche Unterlagen im Regelfall erforderlich sind.



Amt für Umwelt und Klima

Stadt Offenbach am Main - Kaiserpalais
Kaiserstraße 39
63065 Offenbach

Hinweise zur Erreichbarkeit

S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz) Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)

Weitere Hinweise

Parkhaus KOMM, Parkhaus IHK Offenbach, Parkgarage Rathaus, Öffentliche Parkplätze am Mainufer

Öffnungszeiten

Montag - Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

und nach Vereinbarung

Erläuterungen und Hinweise

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