Überschwemmungsgebiete in der Stadt Offenbach am Main
In der Stadt Offenbach am Main gibt es festgesetzte Überschwemmungsgebiete für den Main sowie die Bieber. Die in Karten dargestellten Gebiete werden bei Hochwasser durch das oberirdische Gewässer überschwemmt oder durchflossen oder für Hochwasserentlastung und Rückhaltung beansprucht.
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Überschwemmungsgebiete
Überschwemmungsgebiete sind gem. § 76 Abs. 1 Satz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern und sonstige Gebiete, die bei Hochwasser eines oberirdischen Gewässers überschwemmt oder durchflossen oder für Hochwasserentlastung und Rückhaltung beansprucht werden.
Durch Rechtsverordnungen der oberen Wasserbehörden (Regierungspräsidien) sind in Hessen Überschwemmungsgebiete gem. § 76 Abs. 2 WHG in Verbindung mit §§ 45 und 76 Abs. 2 Hessisches Wassergesetz (HWG) festgesetzt worden. Die Festsetzungen erfassen nach § 76 Abs. 2 WHG mindestens die Gebiete, in denen ein Hochwasser statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist.
Festgesetzte Überschwemmungsgebiete gibt es in Offenbach für den Main und die Bieber.
In den festgesetzten Überschwemmungsgebieten und den Gebieten, die als festgesetzt gelten, sind gem. § 78 Abs. 1 WHG insbesondere die Ausweisung neuer Baugebiete in Bauleitplänen und die Errichtung und Erweiterung von baulichen Anlagen und anderen, den Hochwasserabfluss behindernde Gegenstände verboten. In Ausnahmefällen kann die obere Wasserbehörde die Ausweisung neuer Baugebiete genehmigen und die untere Wasserbehörde kann Anlagen und sonstige Gegenstände genehmigen.
Durch die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete und durch die dort geltenden Verbote sollen Hochwasserschäden vermieden oder verringert werden.
Über den folgenden Link:
und die Suche nach Adresse oder Ort auf der rechten Seite lassen sich die Überschwemmungsgebiete anzeigen.
Risikogebiet Main, Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten
Informationen auf den Seiten des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Für Offenbach sind die Blätter 12 – 17 relevant.
Abflussgebiet des Mains
Innerhalb der Überschwemmungsgebiete eines 100-jährigen Hochwassers wird bei den Gewässern I. und II. Ordnung zwischen den Bereichen unterschieden, in denen das Wasser erkennbar fließt und in denen das Wasser mehr oder weniger steht, oder nur verzögert abfließt. Die Abgrenzung der Abflussgebiete erfolgt anhand örtlicher Gegebenheiten. Als grobe Näherung wird aber eine Strömungsgeschwindigkeit von >= ¼ der mittleren Strömungsgeschwindigkeit herangezogen.
Amt für Umwelt und Klima
Stadt Offenbach am Main - Kaiserpalais
Kaiserstraße 39
63065 Offenbach
Hinweise zur Erreichbarkeit
Weitere Hinweise
Parkhaus KOMM, Parkhaus IHK Offenbach, Parkgarage Rathaus, Öffentliche Parkplätze am Mainufer
Öffnungszeiten
Montag - Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung