Abschnitt III - Praktikum 2 und Laufbahnprüfung
Im Praktikum 2 auf der Feuer- und Rettungswache werden die Auszubildenden an die Tätigkeit eines Truppführers unter Aufsicht im Einsatzdienst herangeführt. Sie werden unter anderem in den fachspezifischen Werkstätten und Sachgebieten eingesetzt. Dies sind zum Beispiel die Atemschutz- und Kfz–Werkstatt.
In diese Zeit fällt auch das Erlangen des Führerschein für die Fahrerlaubnisklasse CE. Ebenso werden Sie mit der Bedienung von Pumpen, Aggregaten und anderen technischen Geräten vertraut gemacht.
Eine standortbezogene Ausbildung findet während der Praktika statt.