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Stadt Offenbach

Nutzung und Versickerung von Regenwasser

Die Regenwassernutzung und auch Versickerung bringen aus unterschiedlichen Blickwinkeln viele Vorteile mit sich. Durch die dezentrale Nutzung und Rückhaltung von Niederschlagswasser können aus Sicht des Eigentümers der Trinkwasserverbrauch sowie die Kanalnutzungsgebühren gesenkt werden. Aus Sicht der Allgemeinheit werden durch dezentrale Anlagen die nahegelegenen Gewässer geschützt, die Grundwasserneubildung gefördert und das Hochwasser- und Überschwemmungsrisiko gemindert.

Das Wasserhaushaltsgesetz schreibt grundsätzlich vor, dass Niederschlagswasser ortsnah versickert werden soll. Eine Versickerungsanlage kann jedoch nicht auf jedem Grundstück realisiert werden, da die Machbarkeit von den Bodenverhältnissen abhängt. Ein entsprechendes Bodengutachten kann Aufschluss darüber geben. 

Auch wenn eine gezielte Versickerung aufgrund der Bodenverhältnisse nicht realisiert werden kann, gibt es Möglichkeiten, das Regenwasser auf dem eigenen Grundstück zu nutzen. Beispiele hierfür sind:

  • Zisternen zur Gartenbewässerung
  • Grauwassernutzung für die Toilettenspülung
  • Retentionsdächer mit Dachbegrünungen

Seit dem 13. Juli 2022 gilt außerdem im gesamten Stadtgebiet Offenbach die Niederschlagswassersatzung (NiWaS). Sie regelt den Umgang mit dem auf Dachflächen und begrünten Tiefgaragendecken anfallenden Niederschlagswasser. Sollten die örtlichen Randbedingungen es ermöglichen, sollte das Niederschlagswasser ortsnah versickert werden.

Gegebenenfalls können auch andere Formen der Regenwassernutzung von der Unteren Wasserbehörde gefordert werden, zum Beispiel dann, wenn eine Versickerung nicht oder nur teilweise möglich ist. Informationen dazu sowie zu möglichen finanziellen Fördermöglichkeiten von Maßnahmen wie der Flächenentsiegelung, der Begrünung oder zum Bau von Regenwassernutzungsanlagen finden Sie auf den Seiten des Umweltamts:

Neben der Niederschlagswassersatzung werden in einigen Stadtteilen bereits durch den Bebauungsplan gewisse Anforderungen an dem Umgang und die Verwendung des Niederschlagswassers gestellt, welche bei der Planung der Grundstücksentwässerungsanlage beachtet werden müssen. Vor Einreichung der Entwässerungsplanung beim Stadtservice ist eine Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde bezüglich dem Regenwasserumgang erforderlich. Die getroffenen Vorgaben sind entsprechend im Entwässerungsgesuch zu berücksichtigen und dem Stadtservice in schriftlicher Form mitzuteilen.


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