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Stadt Offenbach

Sicher Bauen

Auf dieser Seite finden Sie Infos dazu, was sie beim Bau von Kellern und Tiefgaragen sowie im Hinblick auf Überflutungs- und Rückstauschutz beim Bauen in Offenbach beachten sollten.

Bau von Kellern und Tiefgaragen

Auch beim Bau von Kellern und Tiefgaragen muss der hohe Grundwasserstand berücksichtigt werden und geeignete Bauverfahren müssen eingesetzt werden. So können Keller zum Beispiel mit einer sogenannten „weißen Wanne“, also einem Fundament und Wänden aus wasserundurchlässigem Beton, wasserdicht gemacht werden. Auch Kellerlichtschächte müssen entsprechend ausgelegt sein.

Drainagen

Früher wurden Drainagen genutzt, um die Gebäude, deren Untergeschosse im Grundwasser liegen, trocken zu halten. Werden Drainagen unzulässigerweise und ohne unzureichenden Rückstauschutz an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen, führt das - zum Beispiel durch Starkregenereignisse und den damit verbundenen Rückstau in der Kanalisation - eher zu einer Vernässung der Keller als zu einer Trockenhaltung. 

Grundsätzlich gilt: Ein Anschluss von Drainageleitungen an die öffentliche Abwasseranlage ist heute nicht mehr zulässig, alte vorhandene Drainagen unterliegen dem Bestandsschutz. Je nach örtlichen Gegebenheiten besteht die Möglichkeit das Drainagewasser auf dem eigenen Grundstück anderweitig unschädlich zu nutzen. Hierzu ist eine Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde erforderlich.

Überflutungsschutz

Von einem Überflutungsereignis spricht man dann, wenn das Gebäude oder die Außenanlagenflächen aufgrund eines maßgebenden Regenereignisses geflutet werden. Dabei kann beispielsweise Oberflächenwasser durch Kellerfenster, Lichtschächte, Kellertreppen oder Tiefgaragenzufahrten schadhaft in das Gebäude eindringen. Mittels geeigneter Objektschutzmaßnahmen kann bereits in der Planungsphase das Überflutungsrisiko gemindert werden.

Die aktuellen Regelwerke schreiben für Grundstücke mit einer abflusswirksamen Fläche von mehr als 800m2 verpflichtend einen Überflutungsnachweis vor. Dieser stellt den schadlosen Rückhalt des anfallenden Niederschlagswassers, beispielsweise über Rückhaltevolumen auf dem eigenen Grundstück sicher. Im Falle eines Überflutungsereignisses darf das Niederschlagswasser nicht auf Nachbargrundstücke oder öffentliche Flächen abgeleitet werden.

Rückstauschutz

Zum Beispiel durch Starkregen kann es in öffentlichen Abwasseranlagen zu Rückstau kommen. Dabei könnte sich Mischwasser aus der Kanalisation in Schächte oder Anschlussleitungen zurück stauen. Sind Hausanschlüsse nicht entsprechend geschützt, kann Mischwasser aus der Kanalisation in Keller- oder Erdgeschosse laufen.

Rückbau von Altanschlüssen

Bei dem Umbau von Bestandgebäuden kommt es häufiger vor, dass vorhandene Anschlussleitungen nicht weiter genutzt werden sollen oder bekannt wird, dass bereits in der Vergangenheit nicht weiter genutzte Anschlüsse nicht fachgerecht zurückgebaut wurden. In diesem Fall ist ein regelgerechter Rückbau der Altanschlüsse erforderlich.

Grund dafür ist einerseits der schadhafte Eintrag von Bodenmaterial in die öffentliche Abwasseranlage durch die offenen Anschlüsse. Dies kann im schlimmsten Fall zu Straßeneinbrüchen führen. Offene Kanalrohre werden außerdem gerne von Ratten als Nistmöglichkeit und Zugang auf Privatgrundstücke genutzt. Durch unverschlossene Anschlussstellen kann - je nach Grundwasserstand - Grundwasser in die Kanalisation gelangen oder Abwasser aus der Kanalisation austreten und im Boden rund um die undichte Anschlussstelle versickern.

Daher müssen nicht mehr genutzte Anschlussstellen regelgerecht verschlossen werden. Die Arbeiten müssen dokumentiert werden und dem Stadtservice zum Nachweis vorgelegt werden. Die Kosten für das Verschließen der Altanschlüsse trägt der Grundstückseigentümer selbst. Sollten Anschlussstellen nicht fachgerecht verschlossen werden und daraus ein Schaden oder sogar ein Straßeneinbruch resultieren, haftet der Grundstückseigentümer und trägt auch die Kosten für Reparaturen im öffentlichen Bereich. 


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