Kanal- und Hausanschlüsse
Sie wollen ein Haus bauen, umbauen und an den öffentlichen Kanal anschließen? Die Fachleute aus der Abteilung Entwässerung aus dem Stadtwerke-Geschäftsfeld Stadtservice beraten Sie dazu.
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Beratung zu Kanal- und Hausanschlüssen
Die Beratung ist für eine Baugenehmigung und spätere Abnahme des Hausanschlusses erforderlich. Sie werden zu Ort und Lage des Hausanschlusses und über die Ausführung beraten.
Unsere Beratungszeiten sind dienstags bis donnerstags von 9 bis 15 Uhr. Einen Beratungstermin können Sie telefonisch oder per Mail vereinbaren.
Bitte füllen Sie die folgenden beiden Auskunftsformulare aus und bringen Sie diese zum Termin mit:
Firmen zur Herstellung von Hausanschlüssen
Für die Herstellung beziehungsweise Instandsetzung von Hausanschlüssen in Offenbach sind alle Firmen mit Gütezeichen Kanalbau. Hier finden Sie einen Überblick über diese Unternehmen.
Entwässerung von Baugruben
In Offenbach muss generell mit hohen Grundwasserständen gerechnet werden. Das liegt unter anderem daran, dass der Untergrund aus undurchlässigen Bodenschichten wie Rupelton und Lehm besteht. Werden Baugruben ausgehoben, Kanalhausanschlüsse gelegt und Grundstücksentwässerungsanlagen an die Kanalisation angeschlossen, muss dies berücksichtig werden. Darüber, ob bei einem konkreten Bauvorhaben mit hohen Grundwasserständen zu rechnen ist, gibt ein Bodengutachten mit der entsprechenden Fragestellung Aufschluss.
Wenn während der Bauzeit eine Grundwassererhaltung erforderlich ist, um die Baugrube trocken zu halten, muss das von der zuständigen Unteren Wasserbehörde genehmigt werden. Die Untere Wasserbehörde entscheidet dann, ob das abgepumpte Grundwasser dann vor Ort versickert werden oder in ein Gewässer ablaufen kann oder in den öffentlichen Abwasserkanal eingeleitet werden muss.
Sollte das Grundwasser in den öffentlichen Abwasserkanal eingeleitet werden, muss dies beim Stadtservice unter Berücksichtigung der entsprechenden Auflagen, beantragt werden. Die Einleitung des Grundwassers in die Kanalisation ist gemäß der Grundstückentwässerungssatzung gebührenpflichtig.
Bau von Kellern und Tiefgaragen
Auch beim Bau von Kellern und Tiefgaragen muss der hohe Grundwasserstand berücksichtigt werden und geeignete Bauverfahren müssen eingesetzt werden. So können Keller zum Beispiel mit einer sogenannten „weißen Wanne“, also einem Fundament und Wänden aus wasserundurchlässigem Beton, wasserdicht gemacht werden. Auch Kellerlichtschächte müssen entsprechend ausgelegt sein.