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Stadt Offenbach

Antrag zur Genehmigung für Grabmale und Einfassungen

Online-Antrag

Aufstellungsgebühr gemäß Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung
Antragsteller*in
Lieferfirma
Angaben zur Grabstätte
Angaben zum Grabmal
Angaben zum Grabmal
Änderungen eines bestehenden Grabmals bedürfen der Zustimmung des Nutzungsberechtigten der Grabstätte.

Bitte beachten Sie

  1. Grabmale dürfen erst nach Genehmigung und Zahlung der Gebühr errichtet oder entfernt werden. Auch Änderungen im Grabmal bedürfen der Genehmigung Die Errichtung und jegliche Veränderung bedürfen der Zustimmung Nutzungsberechtigten.
  2. Für Grabmale sind die Bestimmungen des Bundesverbandes für das Steinmetzgewerbe einzuhalten.
  3. Zeichnungen (auch maßstabähnliche) sind zu bemaßen.
  4. Der / die Nutzungsberechtigte haften während der Dauer des Nutzungsrechts für die sachgemäße Instandhaltung und die die Standsicherheit der Grabmale und der sonstigen baulichen Anlagen. Zur Sicherstellung des verkehrssicheren Betriebs des Friedhofs, wird durch die Friedhofsverwaltung eine jährliche Standsicherheitsprüfung vorgenommen. Sie ist berechtigt, bei Gefahr in Verzug, oder wenn der Nutzungsberechtigte der Aufforderung zur Gefahrenbeseitigung nicht rechtzeitig nachkommt, Grabmale auf dessen Kosten umzulegen oder zu entfernen. Die Friedhofsverwaltung ist nicht verpflichtet Gegenstände aufzubewahren und haftet nicht bei Beschädigung. Die Gebühren sind bei Genehmigung des Antrages fällig.
  5. Nach Ablauf der Nutzungszeit werden Reihengrabstätten durch die Friedhofsverwaltung abgeräumt, die beabsichtigte Räumung wird 6 Monate vorher öffentlich bekannt gemacht. Auf den Ablauf des Nutzungsrechts werden die Nutzungsberechtigten von Dauergräbern 6 Monate vorher schriftlich hingewiesen. Das Nutzungsrecht an der Grabstätte kann entweder verlängert werden, bei Nichtverlängerung ist der Nutzungsberechtigte für die Abräumung auf seine Kosten verantwortlich.

Friedhofsverwaltung

Friedhofsverwaltung
Mühlheimer Straße 425
63075 Offenbach

Hinweise zur Barrierefreiheit

Behindertenparkplätze vorhanden

Hinweise zur Erreichbarkeit

Buslinien 103, 107, 120 (Haltestelle Neuer Friedhof)

Weitere Hinweise

Besucherparkplatz in der Ulmenstraße

Öffnungszeiten

Die Friedhöfe sind wie folgt geöffnet:

November bis Februar:
Montag-Freitag: 8.00 Uhr - 17.00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertage: 8.00 Uhr - 17.00 Uhr

März und Oktober:
Montag-Freitag: 7.00 Uhr - 18.00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertage: 8.00 Uhr - 18.00 Uhr

April bis September:
Montag-Freitag: 7.00 Uhr - 20.00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertage: 7.00 Uhr - 20.00 Uhr

Erläuterungen und Hinweise