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Stadt Offenbach

Auftrag zur Grabbestellung und Trauerfeier

Mit diesem Formular können Sie die Grabbestellung und Trauerfeier beauftragen.

Sterbefall
Beauftragtes Bestattungsunternehmen
Angaben zur gewünschten Grabstätte
Auf welchem Friedhofs soll die verstorbene Person beigesetzt werden?
Ist eine neue Grabstätte gewünscht oder soll eine Vorhandene genutzt werden?
Welche Art von Grabstätte wird gewünscht?
Nutzungsberechtigte*r
Aneignungsrecht
Befinden sich Wertsachen an dem / der Verstorbenen, werden diese mit eingeäschert und können nicht zurückgegeben werden. Der / die Auftraggeber*in willigt einer Trennung und vollständigen oder teilweisen Entnahme und stofflichen Verwertung von metallischen Rückständen ein. Nicht fest verbundene Wertgegenstände (z.B. Zahngold oder Gelenkersatz) sind vor Einlieferung in das Krematorium zu entfernen. In diesem Fall ist auf eigene Kosten ein Pathologe mit der Entnahme von metallischen Materialien zu beauftragen. Erlöse aus etwaigen Edelmetallen bzw. metallischen Rückständen, die nach der Einäscherung anfallen, können gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Steuerrechts gespendet werden.
Zahlungspflichtige Person
Der Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO) - Kommunale Dienstleistungen - Städtische Friedhöfe wird hiermit gemäß den Bestimmungen der Friedhofssatzung PDF-Datei 5,99 MB der Stadt Offenbach am Main sowie der Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung PDF-Datei 1,79 MB in ihrer jeweils gültigen Form wie vorstehend beschrieben beauftragt.
Datenschutzhinweis
Die Verarbeitung der hier erhobenen personenbezogenen Daten erfolgt entweder auf Basis der Freiwilligkeit, auf einer Rechtsgrundlage oder ist unter Einhaltung anzuwendender Datenschutzgesetze zulässig. Wir sind verpflichtet, ausführlich über die Verarbeitung personenbezogener Daten zu informieren. 

Zur Datenschutzerklärung des Stadtwerke-Geschäftsfelds Stadtservice PDF-Datei 538,06 kB

Friedhofsverwaltung

Friedhofsverwaltung
Mühlheimer Straße 425
63075 Offenbach

Hinweise zur Barrierefreiheit

Behindertenparkplätze vorhanden

Hinweise zur Erreichbarkeit

Buslinien 103, 107, 120 (Haltestelle Neuer Friedhof)

Weitere Hinweise

Besucherparkplatz in der Ulmenstraße

Öffnungszeiten

Die Friedhöfe sind wie folgt geöffnet:

November bis Februar:
Montag-Freitag: 8.00 Uhr - 17.00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertage: 8.00 Uhr - 17.00 Uhr

März und Oktober:
Montag-Freitag: 7.00 Uhr - 18.00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertage: 8.00 Uhr - 18.00 Uhr

April bis September:
Montag-Freitag: 7.00 Uhr - 20.00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertage: 7.00 Uhr - 20.00 Uhr

Erläuterungen und Hinweise