Spendenanfragen
Mit diesem Formular können Sie Ihre Spendenanfrage direkt an uns richten.
Bitte beachten Sie dazu unsere Hinweise.
Hinweise:
- Spenden können nur an vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannte Vereine oder Organisationen ohne Gegenleistung durch den Spendenempfänger erfolgen. Nicht als Gegenleistung gilt eine Danksagung des Spendenempfängers mit Benennung des Spenders und mit Verwendung dessen Logos.
- Anträge müssen schriftlich, spätestens bis 1 Monat vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
- Die Zusendung einer Spendenbescheinigung nach dem jeweils gültigen amtlichen Vordruck des Bundesfinanzministeriums ist sofort (spätestens aber innerhalb von 6 – 8 Wochen), nach Erhalt der jeweiligen Zahlung oder Sach- bzw. Dienstleistung oder nach Beendigung der Maßnahme verpflichtend.
- Im Falle einer Zusage unsererseits ist die zugesagte Spende ausschließlich für den von Ihnen angegebenen Zweck zu verwenden. Ggf. fordern wir einen Nachweis über die Verwendung der Spende von Ihnen an.