Städtebau und Bauberatung
Unter Städtebau versteht man die ganzheitliche, räumliche Gestaltung einzelner Stadtbestandteile, wie Gebäude, Verkehrs-, Grün- und Freiflächen. Im Rahmen der Bauberatung werden Einzelvorhaben hinsichtlich der planungsrechtlichen Vorgaben geprüft und bei Bedarf alternative Lösungsvorschläge erarbeitet.
Überblick
Das Referat Städtebau und Bauberatung
- erarbeitet städtebauliche (Entwicklungs-) Konzepte und Rahmenplanungen für einzelne Teilbereiche der Stadt basierend auf städtebaulichen Analysen.
- betreut federführend die Bebauungsplanverfahren vom Aufstellungsbeschluss bis zur Billigung des Bebauungsplanentwurfs (anschließend übernimmt das Vermessungsamt).
- verhandelt städtebauliche Verträge bei Einzelvorhaben oder im Rahmen von Bebauungsplanverfahren (sog. Durchführungsverträge)
- wirkt bei übergreifenden Fachplanungen anderer Bereiche und Ämter mit
- verfasst planungsrechtliche Stellungnahmen zur Einzelvorhaben im Rahmen von Bauanträgen und Bauvoranfragen
- prüft genehmigungsfreie Vorhaben nach §55 und 56 HB
- steht Bauherren, Investoren und Planern als Ansprechpartner für planungsrechtliche Fragen telefonisch wie auch persönlich, insbesondere im Baubüro der Stadt Offenbach, zur Verfügung