Heilpraktikerüberprüfung - Ausübung Heilkunde
Wer die Heilkunde (allgemein oder eingeschränkt auf Psychotherapie), ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf der Erlaubnis als Heilpraktikerin/Heilpraktiker.
Anmeldungen nimmt das zuständige Ordnungsamt entgegen.
Das Stadtgesundheitsamt führt die erforderlichen schriftlichen und mündlichen Kenntnisüberprüfungen durch.
Überblick
Wer in Deutschland die Heilkunde ausüben möchte, ohne als Arzt oder Ärztin approbiert zu sein (ohne als Arzt bestallt zu sein), benötigt eine Heilpraktikererlaubnis, formell die "Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung".
Für die Zulassung zur Ausübung des Heilpraktikerberufs ist weder eine medizinische Ausbildung noch eine berufsqualifizierende Fachprüfung erforderlich. Die Überprüfung erstreckt sich vielmehr darauf, ob die antragstellende Person so viele heilkundige Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, dass die Ausübung der Heilkunde durch sie nicht zu einer Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung wird.
Die schriftliche Heilpraktikerüberprüfung findet in Hessen zweimal jährlich statt, jeweils am dritten Mittwoch im März und am zweiten Mittwoch im Oktober.
Beantragt werden kann:
- die allgemeine Heilpraktikererlaubnis,
- die auf das Gebiet der Psychotherapie eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis
- die auf das Gebiet der Physiotherapie eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis
- die auf das Gebiet der Logopädie eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis
Die Anmeldung erfolgt beim Ordnungsamt der Stadt Offenbach: Ausübung der Heilkunde, Erlaubnis ...
Dokumente
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Kontakt
Heilpraktikerüberprüfung - Ausübung Heilkunde
Stadtgesundheitsamt
Haus der Wirtschaft
Platz der Deutschen Einheit 4
63065 Offenbach
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Hinweise zur Erreichbarkeit
Weitere Hinweise
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- Gesundheitsamt OF
- http://www.offenbach.de/stadtgesundheitsamt (Öffnet in einem neuen Tab)
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