Heilpraktikerüberprüfung
Wer die Heilkunde (allgemein oder eingeschränkt auf Psychotherapie), ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf der Erlaubnis als Heilpraktikerin/Heilpraktiker.
Anmeldungen nimmt das zuständige Ordnungsamt entgegen.
Das Stadtgesundheitsamt führt die erforderlichen schriftlichen und mündlichen Kenntnisüberprüfungen durch.
Überblick
Jeder der sich auf dem Gebiet der Heilkunde betätigen will, ohne wie es im Gesetz heißt "als Arzt bestallt zu sein" benötigt eine sogenannte Heilpraktikererlaubnis oder formell ausgedrückt die "Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung".
Die schriftliche Überprüfung findet zweimal jährlich statt. Termine sind, in Hessen, jeweils der 3. Mittwoch im März und der 2. Mittwoch im Oktober eines jeden Jahres.
Beantragt werden kann:
- die allgemeine Heilpraktikererlaubnis,
- die auf das Gebiet der Psychotherapie eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis
- die auf das Gebiet der Physiotherapie eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis
- die auf das Gebiet der Logopädie eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis
Die Anmeldung erfolgt beim Ordnungsamt der Stadt Offenbach: Ausübung der Heilkunde, Erlaubnis ...
Dokumente
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Heilpraktikerüberprüfung
Stadtgesundheitsamt
Haus der Wirtschaft
Platz der Deutschen Einheit 4
63065 Offenbach
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Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechter Zugang: Ja
Aufzug vorhanden: Ja
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Hinweise zur Erreichbarkeit
Weitere Hinweise
Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116;
Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111