Ausübung Heilkunde, Erlaubnis (Heilpraktikererlaubnis)
Überblick
Heilpraktikerin beziehungsweise Heilpraktiker ist, wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, berufsmäßig ausübt. Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird. Zudem muss die Tätigkeit medizinische Fachkenntnisse erfordern und darf keine gesundheitlichen Schäden verursachen können.
Wenn Sie als Heilpraktikerin/Heilpraktiker zur Ausübung der Heilkunde tätig werden wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
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Ausübung Heilkunde, Erlaubnis (Heilpraktikererlaubnis)
Ordnungsamt
Stadt Offenbach am Main - Stadthaus
Berliner Straße 60
63065 Offenbach
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