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Stadt Offenbach

Fischerprüfung

Überblick

Für das Lösen des ersten Fischereischeins (siehe Fischereischein) ist in aller Regel eine bestandene Fischerprüfung erforderlich. In dieser Prüfung sind ausreichende Kenntnisse über Fischarten, die Hege der Fischbestände und Pflege der Fischgewässer, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen, tierschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen. Der Hessischen Fischerprüfung stehen Staatliche oder Staatlich anerkannte Fischerprüfungen der anderen Bundesländer gleich.

Von der Ablegung der Fischerprüfung sind u. a. befreit:

  1. Jugendliche, wenn sie einen Jugendfischereischein lösen,
  2. beruflich ausgebildete Fischer mit entsprechender Abschluss- oder Meisterprüfung sowie Personen, die hierzu ausgebildet werden,
  3. Personen, die auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich ausgebildet sind,
  4. Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder die dem Diplomatischen Corps angehören und im Besitz eines ausländischen Fischereischeines sind.

Prüfungstermine zur Ablegung der staatlichen Fischerprüfung

 

 

Gemäß § 20 der Verordnung über die gute fachliche Praxis in der Fischerei und den Schutz der Fische, die Fischerprüfung, die Fischereiabgabe und die Hegegemeinschaften (HFischV) vom 14.04.2023 (GVBl. 2023, 318), in der derzeit geltenden Fassung, wird der Prüfungstermin zur Ablegung der staatlichen Fischerprüfung auf

 

 

 

Mittwoch, den 01.11.2023 / 17:00 Uhr

 

 

festgesetzt.

 

Die Prüfungsabnahme beginnt um 17:00 Uhr und findet im Saal 2 im Rathaus der Stadt Offenbach Berliner Straße 100, 63065 Offenbach am Main, statt.

 

Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Fischereibehörde der Stadt Offenbach, Berliner Straße 60, 63065 Offenbach am Main, einzureichen. Bei minderjährigen Antragsteller:innen ist die Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertretung beizufügen. Auf die grundsätzliche Terminvereinbarung zur Vorsprache wird ausdrücklich hingewiesen. 

 

Für die Prüfung wird eine Gebühr von 40,00 Euro erhoben. Die Prüfungsgebühr ist spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin an die Fischereibehörde der Stadt Offenbach zu zahlen. 

 

Mit dem Antrag auf Zulassung ist der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem zugelassenen Vorbereitungslehrgang nach § 21 HFischV auf die Fischerprüfung zu erbringen. Zudem ist ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis der Belegart „0“ (nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz) vorzulegen.

Wichtige Information:

Bei dem Sachgebiet Jagd-, Waffen-, Sprengstoffrecht und Fischerei ist seit dem 01.12.2019 eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Diese kann unter den folgenden Rufnummern erfolgen:

069/8065 –2607 / -2824 / -2432

Für Terminanfragen stehen wir Ihnen auch gerne Waffenrechtoffenbachde (mit Angabe einer Telefonnummer) zur Verfügung.

Fischerprüfung

Ordnungsamt

Stadt Offenbach am Main - Stadthaus
Berliner Straße 60
63065 Offenbach

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